Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO)
Für die Zwecke der Marktbeobachtung und -berichterstattung, zur Verbesserung der Markttransparenz sowie im Hinblick auf die Ordnung der Märkte für Getreide, Fette, Milch und Zucker in der Bundesrepublik Deutschland sind bestimmte, regelmäßige Angaben der Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft sowie der Lebensmittelwirtschaft erforderlich. Hierzu gehören insbesondere Daten über die aufgenommenen und verarbeiteten Mengen, die hergestellten und abgesetzten Erzeugnisse, die gelagerten Bestände sowie die entsprechenden Preise.
BLE-Waren-Meldeverfahren
Zum 1. Januar 2012 hat die BLE zwei alternative Meldeverfahren eingerichtet. Seit dem Meldemonat Januar 2012 können uns die Daten entweder
- über das neue Online-Erfassungssystem oder
- über eine Datenschnittstelle direkt übermittelt werden.
Quelle: vovan - stock.adobe.com
Anfang Dezember 2011 trat die geänderte Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO) in Kraft. Nähere Erläuterungen dazu finden sich unter dem Menüpunkt Wesentliche Änderungen
Terminplanung
Termine für die Milchwirtschaft
Bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.
Termine für die Fettwirtschaft
monatlich meldende Unternehmen: bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.
jährlich meldende Unternehmen: bis 30. Januar 2019: Abgabe der Meldung für das Jahr 2018 (Januar bis Dezember 2018).
Termine für die Getreidewirtschaft
monatlich meldende Unternehmen: bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.
jährlich meldende Unternehmen: bis zum 30. Juli 2018: Abgabe der Meldung für das Wirtschaftsjahr 2017/ 18 (Juli 2017 bis Juni 2018)
Termine für die Zuckerwirtschaft
Bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die in der folgenden Liste genannten Ansprechpartner.