Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO)

Für die Zwecke der Marktbeobachtung und -berichterstattung, zur Verbesserung der Markttransparenz sowie im Hinblick auf die Ordnung der Märkte für Getreide, Fette, Milch und Zucker in der Bundesrepublik Deutschland sind bestimmte, regelmäßige Angaben der Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft sowie der Lebensmittelwirtschaft erforderlich. Hierzu gehören insbesondere Daten über die aufgenommenen und verarbeiteten Mengen, die hergestellten und abgesetzten Erzeugnisse, die gelagerten Bestände sowie die entsprechenden Preise.

BLE-Waren-Meldeverfahren

Zum 1. Januar 2012 hat die BLE zwei alternative Meldeverfahren eingerichtet. Seit dem Meldemonat Januar 2012 können uns die Daten entweder

Anfang Dezember 2011 trat die geänderte Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO) in Kraft. Nähere Erläuterungen dazu finden sich unter dem Menüpunkt Wesentliche Änderungen

Terminplanung

Termine für die Milchwirtschaft

Bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.

Termine für die Fettwirtschaft

monatlich meldende Unternehmen: bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.

jährlich meldende Unternehmen: bis 30. Januar 2019: Abgabe der Meldung für das Jahr 2018 (Januar bis Dezember 2018).

Termine für die Getreidewirtschaft

monatlich meldende Unternehmen: bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.

jährlich meldende Unternehmen: bis zum 30. Juli 2018: Abgabe der Meldung für das Wirtschaftsjahr 2017/ 18 (Juli 2017 bis Juni 2018)

Termine für die Zuckerwirtschaft

Bis zum 20. eines Monats Abgabe der Meldung über den Vormonat.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die in der folgenden Liste genannten Ansprechpartner.

Erläuterungen zur MVO:

Erscheinungsdatum: 03.07.2013