Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Tierwohl

Tiergerechte Haltung orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen der Tiere, berücksichtigt deren angeborenen Verhaltensweisen und ist dem Tierwohl verpflichtet. Tierwohl rückt immer stärker in den Fokus einer nachhaltigen Landwirtschaft. Ziel ist es, einen praktikablen und ökonomisch tragfähigen Konsens zwischen Verbrauchererwartungen und der Landwirtschaft zu erreichen.

Erhebliche Beiträge leistet hierbei die Forschung im Bereich der Tierwissenschaften. Dabei sind Aspekte des Tierschutzes, der Tiergesundheit, der Haltungstechnik, der Tierzucht und der Tierernährung sowie entsprechende Systemansätze weiterzuentwickeln.

Der Projektträger BLE betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verschiedene Forschungsvorhaben aus dem Bereich der tiergerechten Haltung. Dazu gehören unter anderen die Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz. Die MuD Tierschutz sollen einen schnellen und effektiven Transfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis erzielen und damit die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis schließen. Um dies zu erreichen, bietet die BLE Informationen zu den Vorhaben unter www.mud-tierschutz.de an.

Die MuD Tierschutz sind als Modul 4 "Wissenstransfer und Umsetzung praxistauglicher Erkenntnisse in die breite Landwirtschaft" Teil des Bundesprogramms Nutztierhaltung.

Am 24.08.2023 ist das Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Kraft getreten. Diese soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.

Handelsverbote

In der Europäischen Gemeinschaft ist der Handel mit bestimmten Tiererzeugnissen aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten.

So regelt die Europäische Gemeinschaft mit mehreren Verordnungen das Verbot des Handels mit Hunde- und Katzenfellen und das Verbot des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen. In Deutschland werden diese Verbotsregelungen durch das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG) umgesetzt.

Die BLE ist in Deutschland die zuständige Stelle für die Durchführung und Überwachung des Verbots bei der Ein- und Ausfuhr. Dabei wird sie von den Bundesfinanzbehörden (Grenzzollstellen) unterstützt.

Aktuelles

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Anträge jetzt stellen

Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten erhalten. Auch laufende Mehrkosten bei Betrieben mit diesen Tierhaltungsstandards können in Teilen bezuschusst werden. Die Antragsstellung dafür ist jetzt freigeschaltet. Weiterlesen: Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Anträge jetzt stellen …

Sau mit Ferkeln (verweist auf: Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung: Anträge jetzt stellen)