Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Zulassung von Kontrollstellenpersonal

Die Zulassung von Kontrollstellenpersonal ist im §§ 15 und 16 der ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG DVO) geregelt.

Eine Zulassung ist für folgende in der Kontrollstelle tätigen Personen durch die BLE erforderlich:

  • Kontrollstellenleiter/in und Vertreter/in,
  • Kontrollstellenpersonal

Nutzen Sie bitte für die Antragstellung und Übermittlung der notwendigen Dokumente die Datenbank OEKOS. Zusätzlich sind die Antragsunterlagen (Antragsformular, Förmliche Verpflichtung und Fragebogen zur Objektivität) unterschrieben per Post oder per Fax an die BLE zu übermitteln.

Kontrollstellenleiter/in und Vertreter/inKontrollstellenpersonal
AntragsformularAntragsformular
Förmliche VerpflichtungFörmliche Verpflichtung
Fragebogen zur ObjektivitätFragebogen zur Objektivität