Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Änderung des Importverfahrens mit Vermarktungsgenehmigungen von ökologischen / biologischen Erzeugnissen aus Drittländern zum 30.06.2014

Das Verfahren der Erteilung von Vermarktungsgenehmigungen nach Artikel 19 der VO (EG) Nr. 1235/2008 endete am 30. Juni 2014. Es werden durch die BLE keine Vermarktungsgenehmigungen mehr ausgestellt. Sollten Sie Fragen zu den möglichen Importverfahren nach Artikel 33 der VO (EG) Nr. 834/2007 haben, können Sie sich gerne an uns wenden