Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Kritische Infrastrukturen Landwirtschaft

Hintergründe

In Friedenszeiten und unter normalen Bedingungen ist die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gewährleistet. Außergewöhnliche Umstände können diese Versorgungssicherheit gefährden. Für diesen Fall hat die Bundesregierung im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge gesetzliche Grundlagen geschaffen, die eine Steuerung der Versorgung mit Lebensmitteln unter außergewöhnlichen Umständen ermöglicht.

Ernährungssicherstellung und Vorsorge

Am 24. August 1965 wurde das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) im Rahmen der Notstandsgesetzgebung erlassen. Anlass waren die steigenden weltpolitischen Spannungen und die zunehmende Gefahr eines Ost-West-Konflikts. Das ESG schaffte die Voraussetzungen für staatliche Bewirtschaftungsmaßnahmen im Verteidigungsfall. Das Reaktorunglück von Tschernobyl 1986 machte deutlich, dass neben militärischen Risiken andere Gefahren für die Nahrungsmittelversorgung bestehen, welche staatliche Eingriffe in die Nahrungsmittelversorgung erforderlich machen können. Diese Erkenntnis führte am 20. August 1990 zum Erlass des Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG), das für den Fall einer Versorgungskrise die Voraussetzungen für entsprechende staatliche Eingriffe auf allen Ebenen der Versorgungskette schaffte.

Veränderte Rahmenbedingungen und Gefährdungsszenarien erforderten eine grundlegende Reform der Rechtsgrundlagen. Am 10. April 2017 ist das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise, kurz Ernährungssicherungsstellungs- und-vorsorgegesetz (ESVG), in Kraft getreten. Zeitgleich wurden bisherige rechtliche Regelungen zur Ernährungsnotfallvorsorge aufgehoben. Das Gesetz schafft für den nicht gänzlich auszuschließenden Fall einer Krise bei der Versorgung mit Lebensmitteln die erforderlichen Instrumente, um die Versorgung gewährleisten zu können. Zuständige Behörden auf Bundesebene sind das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die BLE (§ 2 ESVG) (siehe auch: Gesetzliche Regelungen)

Persönliche Vorsorge

Neben den getroffenen staatlichen Maßnahmen ist es für jeden Bürger sinnvoll sich auf Notfälle vorzubereiten. Staatliche Eingriffe zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung setzen voraus, dass die Versorgung der Bevölkerung in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes gefährdet ist. Sie greifen nicht bei kurzzeitigen und kleinräumigen Versorgungsstörungen, die beispielweise infolge extremer Wetterereignisse (z.B. Schnee, Sturm, Hochwasser) auftreten können.

Gerade diese kleinräumigen und kurzzeitigen Ereignisse sind es jedoch, die häufiger auftreten und persönliche Notlagen auslösen können. Mit der richtigen persönlichen Vorbereitung können ihre Auswirkungen gemildert werden. Hierzu gehören ein Notvorrat im Haushalt und ein Notgepäck. Unter "Hinweise für Verbraucher" sind Beispiele aufgeführt. Die für Ernährungssicherstellung und Vorsorge zuständigen Landesdienststellen geben auf ihren Internetseiten ebenfalls Hinweise.