Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bestandserhaltungsmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten

In den Natura-2000-Gebieten der Meere werden zum Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Bestandserhaltungsmaßnahmen festgelegt. Zur Erhaltung dieser Meeresgebiete unterliegt auch die gewerbliche Fischerei Fangbeschränkungen.

Fangbeschränkungen in den Natura-2000-Gebieten der Nordsee

Maßnahmen zur Regulierung der Fischerei in den EU-Gewässern der Nordsee wurden bereits für dänische und schwedische Natura-2000-Gebiete in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 (PDF, 437 KB, Nicht barrierefrei) der Kommission zur Festlegung von Bestandserhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt der Nordsee erlassen. Im Februar 2023 wurden in dieser Verordnung Fischereimaßnahmen auch in den deutschen und niederländischen Teilen der Nordsee festgelegt.

Im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee ist in Teilen der Natura-2000-Gebiete Sylter Außenriff, Östliche Deutsche Bucht und Borkum-Riffgrund der Einsatz von mobilen grundberührenden Fanggeräten verboten. Zusätzlich dürfen auf Teilflächen des Sylter Außenriffs und der Östlichen Deutschen Bucht sowie im Borkum-Riffgrund und der Doggerbank keine Kiemen- und Verwickelnetze verwendet werden bzw. wird deren Einsatz zeitlich beschränkt. In Teilen der Amrumbank ist die Fischerei insgesamt verboten.

Die Einzelheiten zu den jeweiligen Fangbeschränkungen sowie Übersichtskarten von den betroffenen Gebieten sind im Informationsblatt zu den Erhaltungsmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee (PDF, 655 KB, Nicht barrierefrei) nachzulesen.

Die in den Natura-2000-Gebieten der dänischen, niederländischen und schwedischen Teile der Nordsee und des Skagerrak und Kattegat geltenden Fangbeschränkungen finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118.

Informationen zu den konkreten Fangbeschränkungen in den Niederlanden für die dort betroffenen Natura-2000-Gebiete Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden sind darüber hinaus auf der Internetseite https://www.rvo.nl/onderwerpen/gesloten-natuurgebieden-noordzee-voor-visserij vorhanden.

Fangbeschränkungen in den Natura-2000-Gebieten der Ostsee

Der langjährige Prozess zur Festlegung von Bestanderhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee ist noch nicht abgeschlossen.

Erhaltungsmaßnahmen für die gewerbliche Fischerei gibt es bisher in Natura-2000-Gebieten im dänischen Teil der Ostsee. In welchen konkreten Gebieten welche Fangbeschränkungen gelten, finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/117 (PDF, 792 KB, Nicht barrierefrei) der Kommission zur Festlegung von Bestandserhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee.