Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Fischereikontrolle

Die drei Fischereischutzboote der BLE leisten einen wichtigen Beitrag zur nationalen und europäischen Fischereiüberwachung. Hierbei kontrollieren die Inspektoren die Einhaltung der Rechtsnormen für die Fischerei. Diese legt die europäische Fischereipolitik fest, um die verschiedenen Interessen der Fischereiwirtschaft, des Handels und der Verarbeitungsindustrie mit dem Umwelt- und Naturschutz in ein Gleichgewicht zu bringen.

Dabei überwacht die BLE den Seeraum in der deutschen Wirtschaftszone in der Ost- und Nordsee. Jedes Jahr werden auch die weiter entfernten Fanggebiete im Nordatlantik kontrolliert. Die Bundesländer sind hingegen für das bei ihnen angrenzende Küstenmeer zuständig. Somit trägt die BLE gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Bundesländer an der koordinierten Beaufsichtigung der Fischerei bei.

Die Inspektoren kontrollieren die Fischereifahrzeuge auf See, an Land bei der Fischanlandung. und dokumentieren Sichtmeldungen der jeweiligen Schiffe. Geprüft werden die Fanggeräte und –mengen sowie die erforderlichen Schiffspapiere. Der Fang wird entsprechend der EU-Vorgaben auf Fischart, Menge und Mindestgröße geprüft. Somit sollen Jungfische und Bestände geschont werden. Außerdem werden die Einhaltung von Fangverboten und die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Fanggebiete überprüft.

Die Kontrollen werden in Inspektionsberichten dokumentiert und dienen bei einem mutmaßlichen Verstoß als Beweismittel. Verstöße können mit Bußgeldern und auch Quotenabzügen geahndet werden. Über die elektronische Datenbank FIT haben alle Kontrolleinheiten Zugriff auf diese Berichte.

Um die Umsetzung der europäischen Vorgaben der Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und einen regelmäßigen Wissensaustausch der Inspektoren zu ermöglichen, erfolgen durch den sogenannten Joint Deployment Plan (JDP) gemeinsame Kontrollfahrten mit EU-Nachbarländern in Nord- und Ostsee. Somit entsteht ein gemeinsam koordiniertes Vorgehen der Kontrolleinheiten. Die Kontrolltätigkeiten werden aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds gefördert.

Auf diesem Wege fördert die Fischereikontrolle die nachhaltige Fischerei und sorgt für die Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Meeresressourcen.

Anlandehäfen

Liste der bezeichneten Häfen gemäß Artikel 43 der VO (EG) Nr. 1224/2009

Schleswig-Holstein

Liste der Häfen - Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern

Liste der Häfen - Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen und Bremen

Liste der Häfen - Niedersachsen und Bremen

Liste der festgelegten Häfen für die Anlandung pelagischer Arten gemäß Artikel 78 und 79 der DVO (EU) Nr. 404 / 2011

Liste der festgelegten Häfen für die Anlandung pelagischer Arten gemäß Artikel 78 und 79 der Verordnung (EG) Nr. 404/2011

Elektronische Verkaufsabrechnung

Ausführliche Hinweise hierzu finden Sie auch unter Fangregulierung und in der Meldung zur Elektronischen Verkaufsabrechnung.