Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

In der Europäischen Union (EU) bestehen Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften für eine Reihe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Vermarktungsnormen definieren die Beschaffenheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung.

Die BLE kontrolliert die Einhaltung von Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland und in die EU sowie bei der Ausfuhr von nichtdeutschen Erzeugnissen nach Nicht-EU-Ländern.

Diese Qualitäts- oder Konformitätskontrolle betrifft insbesondere frisches Obst und Gemüse, Bananen, getrocknete Weintrauben, Hopfen, Eier und Fisch.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die BLE-Kontrollstellen:

Kontrollstellen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (PDF, 104 KB, Nicht barrierefrei)