Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Dürfen Plattpfirsiche als "Weinbergpfirsiche" gekennzeichnet werden?

Die spezielle Vermarktungsnorm für Pfirsiche und Nektarinen (VO (EU) Nr. 543/2011 Anhang I – Teil B – Teil 5, Stand. 11.03.2014) gilt für Pfirsiche und Nektarinen einschließlich der Sorten vom Typ Plattpfirsich und Plattnektarinen.

Plattpfirsiche sind keine Weinbergpfirsiche.

Beim Plattpfirsich (span. Paraguayo, engl. Doughnut peach, Saucer peach, Saturn peach) handelt es sich um eine in China schon seit langer Zeit angebaute Form des Pfirsichs (Prunus persica (L.) Batsch forma compressa (Loudon) Rehder), die durch Mutation aus einem herkömmlichen Pfirsich entstanden ist. Es existieren heute zahlreiche Sorten, die auch in anderen Pfirsichanbauländern wie Spanien, Italien, Frankreich, Chile oder den USA kultiviert werden und sich großer Beliebtheit erfreuen.

Meist sind die Sorten weißfleischig, es gibt aber auch gelbfleischige. Plattpfirsiche blühen in der Regel etwas früher, sind in der Form stark abgeplattet und haben nur einen kleinen Stein, von dem sie gut lösen. Sie weisen einen etwas geringeren Säure- und höheren Zuckergehalt auf, schmecken dadurch ausgereift süßer und sind meist auch aromatischer im Geschmack als herkömmliche Pfirsiche sowie sehr saftig. Sorten von Plattnektarinen werden ebenfalls angeboten.

Beim Weinbergpfirsich oder Weingartenpfirsich (Österreich) handelt es sich um runde, meist kleinfrüchtige Lokalsorten (z. B. Roter Weinbergpfirsich), die traditionell in Weinbergen (Weingärten) gepflanzt werden und spät, meist Ende August bis Anfang September, zur Zeit der Weinlese, reifen. Von diesem Typ gibt es heute je nach Region eine Vielzahl von Selektionen, auch solche, die früher reifen.

Charakteristisch ist oft eine stark pelzige Haut und ein weißes Fruchtfleisch mit mehr oder weniger starker Rotfärbung. Der Geschmack ist oft weniger süß, aber sehr würzig-aromatisch mit einer etwas bitteren, jedoch angenehmen Note. Weinbergpfirsiche weisen in der Regel eine hohe Robustheit gegenüber Krankheiten (z. B. Kräuselkrankheit) und Schädlingen auf und werden nicht durch Veredelung, sondern über den Samen im Pfirsichkern vermehrt.

Die Art des Erzeugnisses muss gemäß Vermarktungsnorm nur gekennzeichnet werden, wenn der Inhalt der Verpackung von außen nicht sichtbar ist. Eine zusätzliche Angabe "Plattpfirsiche" ist möglich, um das Produkt von herkömmlichen Pfirsichen abzuheben. Die Kennzeichnung "Weinbergpfirsiche" ist falsch, wenn es sich bei dem (sichtbaren) Inhalt um Plattpfirsiche handelt.

Diese Vorschriften zur Kennzeichnung des Erzeugnisses gelten auch auf Vorverpackungen und haben gemäß Artikel 1 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) Vorrang vor den Kennzeichnungsvorschriften der LMIV.

Pfirsiche - Plattpfirsich/ Weinbergpfirsich  (PDF, 325 KB, Nicht barrierefrei)

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Stand: 27.06.2016

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