Fallen Nectacots unter die spezielle EU-Vermarktungsnorm für Pfirsiche und Nektarinen?
Die Bezeichnung "Nectacot" ist ein ungeschützter Begriff für Früchte, die aus einer Kreuzung von Nektarine und Aprikose entstanden sind.
Bei der Bezeichnung "Nectarcot ®" handelt es sich um eine registrierte Handelsmarke (Inhaber ist ARC-Infruitec), die in Südafrika für Früchte der Sorte Unico verwendet wird, die aus einer Kreuzung von Nektarine und Aprikose entstanden ist.
Weder die EU-Vermarktungsnorm für Pfirsiche/Nektarinen noch die UNECE-Norm für Aprikosen umfassen gemäß der jeweiligen Begriffsbestimmung Arthybriden. Diese Arthybriden fallen jedoch unter die allgemeine Vermarktungsnorm gemäß VO (EU) Nr. 543/2011.
Impressum: BLE, Referat 223, 53168 Bonn, Stand: 01.10.2018
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 223
50168 Bonn