Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist ein Kennzeichnungsetikett einer Größe von 30 x 21 mm mit einer Schrifthöhe von 1,5 bzw. 2 mm zur Kennzeichnung von Packstücken (Steigen, Kartons) ausreichend?

In den Vermarktungsnormen ist weder eine Mindestgröße des Etiketts noch der Schrift vorgeschrieben. Die nach Vermarktungsnorm vorgeschriebenen Angaben müssen jedoch deutlich lesbar sein.

Nach Artikel 13 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV, Stand: 11.12.2015) ist bei Vorverpackungen die Schriftgröße mit einer x-Höhe von 1,2 mm aufzudrucken, welches einer Schriftgröße von ca. 3 mm entspricht. Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm2 beträgt, beträgt die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 mm, welches einer Schriftgröße von ca. 2,3 mm entspricht.

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BLE, Vermarktungsnormen und Konformitätskontrollen, 53168 Bonn, Stand: 01.09.2020