Ist es zulässig, bei in Bündeln aufgemachtem Spargel das Gewicht statt der Anzahl der Bündel im Packstück anzugeben?
Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) 2023/2429 Anhang I Teil A, Stand: 03.11.2023): Eine Angabe der Anzahl der Bündel ist nicht gefordert.
Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-04 (Stand: 20.12.2023): Sofern die Gewichtsangabe z. B. in der Form "12 x 500 g" erfolgt, kann daraus die Anzahl der Bündel entnommen werden. Fehlt eine derartige Angabe, sind die Kennzeichnungsvorschriften nicht erfüllt.