Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ist es zulässig, bei in Bündeln aufgemachtem Spargel das Gewicht statt der Anzahl der Bündel im Packstück anzugeben?

Bewertung gemäß der allgemeinen Vermarktungsnorm (VO (EU) 2023/2429 Anhang I Teil A, Stand: 03.11.2023): Eine Angabe der Anzahl der Bündel ist nicht gefordert.
Bewertung gemäß der UNECE-Norm FFV-04 (Stand: 20.12.2023): Sofern die Gewichtsangabe z. B. in der Form "12 x 500 g" erfolgt, kann daraus die Anzahl der Bündel entnommen werden. Fehlt eine derartige Angabe, sind die Kennzeichnungsvorschriften nicht erfüllt.