Können Salatherzen von Romana-Salat, als "küchenfertig" angesehen werden, wenn sie sauber geputzt und gewaschen angeboten werden?
Bewertung gemäß der speziellen Vermarktungsnorm für Salate (VO (EU) 2023/2429 Anhang I Teil B – Teil 4, Stand 03.11.2023): Romana-Salat fällt unter die spezielle Vermarktungsnorm. Salatherzen erfüllen jedoch nicht Artikel 5 (1) b) xvii) der VO (EU) 2023/2429, wonach Erzeugnisse, "die einer Zubereitung unterzogen wurden, die über das in der geltenden spezifischen UNECE- Norm angegebene Zuschneiden hinausgeht, oder die im Sinne der allgemeinen Vermarktungsnorm nicht unversehrt sind", also so geschnitten oder zerlegt wurden, dass sie "verzehrfertig" oder "küchenfertig" vorbereitet sind", von der Einhaltung der Vermarktungsnorm ausgenommen sind. Bei Salatherzen werden nur Umblätter entfernt, es handelt sich also nicht um geschnittene oder zerlegte Produkte. Salatherzen erfüllen also nicht die Bedingung für "küchenfertig vorbereitete" Erzeugnisse.