Vermarktungsnormen für Eier, Bruteier, Küken
In der Europäischen Union (EU) gelten für Hühnereier sowie Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner) Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften.
Anmeldung zur Qualitätskontrolle
Die Ein- und Ausfuhr von Eiern, Bruteiern und Küken ist über das Online Verfahren QUAKON bei der BLE anzumelden.
Eier
Eier müssen vor der Einfuhr in die EU bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet werden. Wenn Eier ausgeführt werden, müssen sie nur angemeldet werden, wenn sie von den EU Vermarktungsnormen abweichen. Die Anmeldung für die Ausfuhr muss 3 Werktage vor dem Versenden erfolgen.
Bruteier und Küken
Bruteier und Küken sind immer vor der Ein- und Ausfuhr bei der BLE anzumelden.
Die Aufgabenverteilung bei der Qualitätskontrolle teilt sich wie folgt zwischen dem Bund und den Bundesländern auf:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung | Bundesländer |
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Kontrollstellen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (PDF, 104 KB, Nicht barrierefrei) | Amtliche Kontroll- und Überwachungsstellen (Stand: 15.02.2022) (PDF, 310 KB, Nicht barrierefrei) |
Rechtsgrundlagen
Die Vermarktungsnormen für Eier, Bruteier und Küken gelten für alle Mitgliedsstaaten der EU und sind entsprechend in Form von EU Verordnungen festgehalten. Alle Rechtsgrundlagen sind im unteren Abschnitt der Homepage unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" aufgeführt.
Eier
In der EU gelten Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften für Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2465 sowie der Verordnung (EU) Nr. 2023/2464 und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2466.
Im Rahmen der Lissabonisierung wurden die EU-Verordnungen vor kurzem überarbeitet. Die zugehörigen nationalen Verordnungen werden derzeit noch überarbeitet.
Bruteier und Küken
In der EU gelten Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften gemäß Artikel 116 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 mit Durchführungsbestimmungen. Ergänzend dazu gilt die nationale Bruteier-Kennzeichnungsverordnung.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013: Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Delegierten Verordnung (EU) 2023/2464: Vermarktungsnormen für Eier
- Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2465: Vermarktungsnormen für Eier
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466: Vermarktungsnormen Eier
- Verordnung (EG) Nr. 1234/2007: Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008: Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
- Richtlinie 2002/4/EG Registrierung von Legehennenbetrieben
- Bruteier-Kennzeichnungsverordnung
- Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz - MOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)