Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

EU-Qualitätskennzeichen

Die EU vergibt Qualitätskennzeichen für Wein sowie für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

Die BLE ist zuständig für die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) für Erzeugnisse des Weinbaus (Paragraph 22 c Weingesetz) sowie für die Durchführung der Verfahren für die garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG) und VO (EG) Nr. 1151/2012).