Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) für Wein

Die BLE ist gemäß Paragraph 22 c Weingesetz zuständig für die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung für Erzeugnisse des Weinbaus.

Jede interessierte Gruppe von Weinerzeugern kann einen entsprechenden Antrag bei der BLE einreichen. Andere interessierte Parteien können sich am Antrag beteiligen. Die Erzeuger dürfen den Schutz nur für von ihnen erzeugte Weine beantragen.

Der Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung durchläuft ein Verwaltungsverfahren, das aus einem nationalen Vorverfahren und einem Prüfverfahren bei der Europäischen Kommission besteht. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, die Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe zu schützen, trägt sie die geschützte Bezeichnung in das von ihr geführte elektronische Register (eAmbrosia) ein.

Damit erlangt die geschützte Bezeichnung europaweiten Schutz gegen die widerrechtliche Verwendung des geschützten Namens.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Für die Vermarktung können die Erzeuger ihre Weine, die unter den Schutz fallen, auf den Etiketten mit den zugehörigen Gemeinschaftszeichen kennzeichnen:

geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

roter gezackter Kreis mit gelbem Innenkreis Logo geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) geschützte Ursprungsbezeichnung Quelle: Europäische Union

geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

blauer gezackter Kreis mit gelbem Innenkreis Logo geschützte geografische Angabe (g.g.A.) geschützte geografische Angabe Quelle: Europäische Union