Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Etikettierungsverpflichtungen der g.t.S.

Wenn in der Etikettierung eines im Gemeinschaftsgebiet erzeugten Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels auf eine garantiert traditionelle Spezialität verwiesen wird, so muss der eingetragene Name entweder zusammen mit dem Gemeinschaftszeichen oder zusammen mit der Angabe "garantiert traditionelle Spezialität" auf dem Etikett aufgeführt sein.

Des Weiteren ist die allgemeine Etikettierungsrichtlinie und das Markengesetz zu berücksichtigen, wonach Etikettierungen nicht geeignet sein dürfen, den Käufer über den Ursprungsort und die Herkunft des Lebensmittels irrezuführen (Art. 2 Abs. 1 a Unterpunkt i der Richtlinie 2000/13/EG vom 20.03.2000 und § 127 Markengesetz).