Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen

Gesucht: Weitere Experimentierfelder für eine zukunftsfähige Landwirtschaft

Neue Richtlinie über die Förderung der Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten

Die Digitalisierung in der Landwirtschaft hilft, konkrete Zielkonflikte zwischen Umwelt-, Natur-, Klimaschutz, Tierwohl und Produktivität zu lösen. Gleichzeitig trägt sie zur Arbeitserleichterung in der Landwirtschaft bei. Ebenso lassen sich auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten in der Region mittels Digitalisierung optimieren. Damit hat die Digitalisierung großes Potenzial, die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen aufzugreifen und sowohl eine ressourcenschonendere Landwirtschaft möglich zu machen als auch ländliche Regionen zu stärken. Zudem strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, mobilen und breitbandigen Sprach- und Datendiensten an. Im Rahmen der Mobilfunkstrategie soll dabei die Nutzung von Mobilfunknetzen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen ermöglicht werden.

Dementsprechend fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der neuen Bekanntmachung neben den bereits etablierten Experimentierfeldern jetzt Zukunftsbetriebe und erstmals auch Zukunftsregionen, welche Ideen und Handlungsansätze identifizieren, um die nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich voranzutreiben und zudem auch die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume zu stärken.

Die Fördermaßnahme soll einen Beitrag zu einer nachhaltigen und regionalen Landwirtschaft sowie zur Stärkung der vor- und nachgelagerten Bereiche und Wertschöpfungsketten leisten. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten berücksichtigt werden, die sich durch die Verfügbarkeit von leistungsstarken Mobilfunknetzen oder einer sehr guten Breitbandinfrastruktur ergeben. Die zu fördernden Vorhaben orientieren sich an den Bedarfen der Praxis, erproben bereits entwickelte digitale Anwendungen und sorgen für einen Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praktikern vor Ort.

Zwei Module: Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen

Mit den Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen gibt es zwei Zielrichtungen dieser Förderrichtlinie.

  • Modul 1 (Zukunftsbetriebe)
    Kern eines jeden zu fördernden Vorhabens ist ein landwirtschaftlicher Zukunftsbetrieb mit digitaler Ausrichtung. Ziel der Einrichtung der Zukunftsbetriebe ist es, den Nutzen der Digitalisierung für die heimische Landwirtschaft weiter zu erforschen und damit eine zukunftsfähige Entwicklung dieser zu unterstützen. Dadurch sollen landwirtschaftliche Betriebe aller Größen produktiver und wettbewerbsfähiger werden. Ebenso sollen Nachhaltigkeit, Tierwohl, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz verbessert werden. Dabei werden die wesentlichen Aufgaben im landwirtschaftlichen Betrieb sowohl für die Pflanzenproduktion als auch für die Tierhaltung in den geförderten digitalen Zukunftsbetrieben abgebildet.
  • Modul 2 (Zukunftsregionen)
    Modul zwei fördert digital ausgestaltete regionale Wertschöpfungsketten, die möglichst in räumlicher Nähe zu einem Zukunftsbetrieb bzw. Experimentierfeld angesiedelt sind und wiederum eine Zukunftsregion prägen. Im Fokus des Moduls zwei steht die Digitalisierung und damit einhergehend die Förderung der Digitalisierung im gesamten ländlich geprägten Raum, mit der Absicht zu erproben, wie digital geprägte Zukunftsregionen funktionieren. Es wird angestrebt, dass Zukunftsregionen mit den Zukunftsbetrieben beziehungsweise mit bereits bestehenden Experimentierfeldern eng verzahnt werden. Daher ist eine räumliche Nähe und die Bildung von Verbundvorhaben von Vorteil.

Steckbriefe und Karte der Zukunftsbetriebe und -regionen

Steckbriefe der Zukunftsbetriebe

Steckbriefe der Zukunftsregionen

Karte der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen (PDF, 438 KB, Nicht barrierefrei)