Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD)
im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt
Maßnahmen (Nr. 2.1, 2.2 und 2.3 der Förderrichtlinie)
Gefördert werden sollen Vorhaben zur:
2.1 | effizienten Erhaltung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit zum Zweck zukünftiger Nutzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Erzeugung, Vermarktung, integrierte ländliche Entwicklung, die Sicherung von Grundlagen für die zukünftige Ernährung, Rohstoff- und Energieversorgung, einschließlich der Dokumentation und Bereitstellung entsprechender Informationen, sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit, insbesondere |
2.1.1 | Entwicklung und Aufbau von Ex-situ-Sammlungen in Bereichen, wo diese bisher nicht bestehen, aus Vorsorgegründen aber dringend geboten sind; Verbesserung der Nutzung von Sammlungen durch innovative technische oder organisatorische Ansätze, einschließlich Aufbau und Weiterentwicklung entsprechender Dokumentations- und Informationssysteme, |
2.1.2 | Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Verfahren zur Erhaltung unter In-situ-Bedingungen als Ergänzung oder Alternative zur Ex-situ-Erhaltung, |
2.1.3 | Entwicklung und Erprobung spezieller Bewirtschaftungskonzepte (On-farm-Bewirtschaftung) oder besonderer Züchtungsprogramme für genetische Ressourcen, |
2.2 | verstärkten nachhaltigen Nutzung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und Verfahren, insbesondere durch |
2.2.1 | innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Agrar-Ökosystemen oder Ökosystemleistungen, |
2.2.2 | Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen für eine unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten nachhaltige Nutzung. |
2.2.3 | Maßnahmen zur Überwindung technologischer, ökonomischer oder institutioneller Hemmnisse, die einer dauerhaften, verstärkten Nutzung genetischer Ressourcen entgegenstehen, sowie |
2.3 | Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände. |
Die Zuordnung des Vorhabens zu den oben genannten Maßnahmen ist in der Projektskizze darzulegen.
Vor Antragstellung sind der BLE entsprechend der vorgegebenen Gliederungen einzureichen
- für die Maßnahmen 2.1.1 - 2.2.1, 2.2.3 und 2.3 Vorhabensskizzen,
- für die Maßnahme Nr. 2.2.2 Ideenskizzen.
Es wird um Berücksichtigung der Bekanntmachung Nr. 03/2015/31 über die "Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen" im Rahmen der Richtlinie des BMEL gebeten.
Es ist hilfreich und erleichtert Ihnen die Erstellung der Skizze, wenn Sie schon bei der Erstellung der Skizze prüfen, ob die Zuwendung, die Sie zur Durchführung benötigen, auch beihilferechtlich möglich ist. Hierzu beachten Sie bitte die Nr. 5 der Förderrichtlinie.
Für die Erstellung und die Realisierung positiv bewerteter Konzepte kann nach Aufforderung eine Förderung beantragt werden.
Anhand der Skizzen (maximal 5 Seiten) erfolgt die Prüfung der Ressortzuständigkeit des BMEL, der Förderwürdigkeit, der Erfolgsaussichten und eine erste beihilferechtliche Einschätzung. Im Falle einer positiven Beurteilung der Skizze eröffnet der Projektträger die Möglichkeit zur Erstellung eines ausführlichen Antrags mittels einer Online-Anwendung. Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses erfolgt eine qualifizierte Mitteilung.
Ob und in welcher Höhe eine Zuwendung gewährt werden kann, wird vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, dem Beitrag zu den Förderzielen entsprechend der Förderrichtlinie und dem Zuwendungsrecht entsprechend der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie dem einschlägigen EU-Beihilferecht geprüft.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Projektträger berät die Antragsteller auf Grundlage der Skizzen und Anträge.
Weitere Auskünfte erteilt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 331
Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: ibv@ble.de
Zum Thema
- Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben
- Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (PDF, 507 KB, Nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung Nr. 03/2015/31 über die "Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen" vom 9. Februar 2015 (PDF, 27 KB, Nicht barrierefrei)
Kontakt
Blätterfunktion
Inhalt des Dossiers
- Hinweise für Antragsteller
- Maßnahmen (Nr. 2.1, 2.2 und 2.3 der Förderrichtlinie)
- Gliederung Vorhabenskizze / Ideenskizze