Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD)

im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt

Hinweise für Antragsteller

Die BLE sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Interessenten, die Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft (einschließlich Gartenbau) durchführen wollen und diese ohne finanzielle Unterstützung nicht durchführen können.

Aus der Richtlinie ergeben sich folgende Vorgaben für die Konzeption eines Modell- und Demonstrationsvorhabens

Voraussetzungen für eine Förderung sind insbesondere, dass

  • das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur besseren Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der Biologischen Vielfalt in einem oder mehreren der oben genannten Bereiche liefert,
  • ein Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis gewährleistet ist,
  • der Antragsteller über die notwendige Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten verfügt,
  • eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vorgelegt wird.

Die Vorhaben sollen Vorbildcharakter für potenzielle Nachahmer entfalten ("Modellcharakter"). Das bedeutet, dass die durch das Modell- und Demonstrationsvorhaben gewonnenen Erkenntnisse auf ähnlich gelagerte Fälle übertragbar sein sollen. Hierfür muss ein Potenzial vorhanden sein. Vorhaben zu Fragestellungen, die bereits am Beispiel einer bestimmten Art / Rasse / Sorte geklärt wurden, sind nicht zuwendungsfähig.

Besonders erwünscht sind Vorhaben, die

  • neue, möglichst langfristig tragfähige Perspektiven eröffnen,
  • Aktivitäten verschiedener Akteure vernetzen,
  • (bundes-)länderübergreifende oder bisher getrennt betriebene, gleichartige oder sich ergänzende Erhaltungsmaßnahmen zusammenführen,
  • Maßnahmen im Rahmen einschlägiger nationaler Fachprogramme vorbereiten oder durchführen.

Die durchgeführten Vorhaben sollen nach Beendigung der finanziellen Förderung durch das BMEL eigenständig weiter betrieben werden. Dies ist bereits in der Projektskizze darzulegen. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die nach Abschluss zwingend eine dauerhafte Förderung durch das BMEL erfordern bzw. deren weitere Finanzierung nicht sichergestellt ist.

Andere Förderinstrumente sind vorrangig zu nutzen, die Ergebnisse der Recherchen zur Nutzung anderer Fördermöglichkeiten sind in der Projektskizze darzustellen.

Die beihilferechtlichen Bestimmungen der EU sind zu beachten, was im Einzelfall deutliche Änderungen und Einschränkungen beim angestrebten Zuschussbedarf und / oder Vorhabenszuschnitt bedeuten kann. Nähere Auskünfte sind erst nach Prüfung des Einzelfalles möglich.

Zuwendungsfähig sind alle vorhabensspezifischen Ausgaben, u.a. für Personal, Beratungsleistungen und Maßnahmen zum Informations- und Wissensaustausch, nicht jedoch Ausgaben für allgemeine Einrichtungen, die zur Grundausstattung gehören. Die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern ist grundsätzlich nur anteilig für die Nutzungszeit innerhalb des Projektes förderfähig. Die Höhe der Gesamtförderung kann nur im Einzelfall festgelegt werden.

Die Betreuung der Vorhaben durch eine wissenschaftliche Einrichtung ist erwünscht. Die Ausgaben der wissenschaftlichen Betreuung des Vorhabens sind bis zu 100 Prozent zuwendungsfähig. Aufgabe der wissenschaftlichen Betreuung ist die Validierung der Projektergebnisse; insbesondere die Erstellung der fälligen Berichte. Es wird empfohlen, die vorgesehene wissenschaftliche Betreuung bereits in die Projektplanung d.h. bei der Erstellung der Projektskizze zu beteiligen.

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Hinweise für Antragsteller
  2. Maßnahmen (Nr. 2.1, 2.2 und 2.3 der Förderrichtlinie)
  3. Gliederung Vorhabenskizze / Ideenskizze