Innovationen im rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Innovationen im rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz
Grundlage ist ein entsprechendes Innovationsprogramm (PDF, 688 KB, Nicht barrierefrei). Mit diesem Programm werden Förderungsgegenstände und Antragsverfahren transparent gemacht und potentiellen Antragstellern wesentliche Hilfestellungen gegeben.
Ziel ist die systematische und programmatische Stärkung von Innovationen im Anwendungsbereich des Verbraucherschutzes in Recht und Wirtschaft. Innovationen können dabei technologischer, ökonomischer, kultureller, sozialer und prozeduraler Natur sein, die unter anderem aufgreifen
- die Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in verschiedenen Marktbereichen,
- Chancen und Risiken in (neu entstehenden) Märkten,
- gesellschaftliche und technologische Veränderungsprozesse,
- verbraucherrelevante Zukunftsthemen,
- die vielfältigen Verbraucherrollen,
- das Verbraucher- und Anbieterverhalten,
- Partizipationsmöglichkeiten von Verbrauchern,
- institutionelle Strukturen sowie
- Optionen für verbraucherpolitische Maßnahmen, einschließlich Verbraucherempowerment und -information, und
- deren Wirkungen.
In diesem Zusammenhang tragen Innovationsvorhaben dazu bei,
- Konzepte und Verfahren zur Lösung bestehender Problembereiche und Schwachstellen zu entwickeln.
- spezielle Problemlagen zu verhindern.
- dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich leichter auf den Märkten orientieren können.
- das Engagement von Verbrauchern und Anbietern zu stärken.
Die Förderung konkreter Forschungsprojekte erfolgt im Wege von Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). In diesem Zusammenhang werden regelmäßig thematisch spezifizierte Bekanntmachungen veröffentlicht.
Zur Umsetzung der entsprechenden Aufgaben hat das BMUV den Projektträger Innovationsförderung in der BLE beauftragt. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bekanntmachungen
Hinweise und Vorlagen für Antragsteller
Anträge können nur im Rahmen von Bekanntmachungen gestellt und ausschließlich über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ eingereicht werden. Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Einen Teil dieser Hinweise und Vorlagen können Sie auch über die nachstehend aufgelisteten Dokumente abrufen.
Ausgabenbasis (AZA)
Kostenbasis (AZK)
Zuweisung (AZV)
Merkblätter und Vorlagen
- Merkblatt für Antragsteller/ Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten (PDF, 377 KB, Nicht barrierefrei)
- Unterlagen zur Bonität (PDF, 469 KB, Nicht barrierefrei)
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen (PDF, 588 KB, Nicht barrierefrei)
- Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit (PDF, 557 KB, Nicht barrierefrei)
- Erklärung für Gutachter (PDF, 350 KB, Nicht barrierefrei)
- Erklärung Sozialversicherung Insolvenz (PDF, 264 KB, Nicht barrierefrei)
- Verwertungsplan (Projektstart vor 2024) (docx, 44 KB, Nicht barrierefrei)
- Verwertungsplan inkl. des Datenmonitorings (Projektstart ab 2024) (docx, 50 KB, Nicht barrierefrei)
- Zustimmung zur Weitergabe der eingereichten Unterlagen (PDF, 372 KB, Nicht barrierefrei)