Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Innovationen sind für den gesamten landwirtschaftlichen Sektor essenziell, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Innovationsprogramm des BMEL aktiviert und bündelt das große Ideenpotenzial aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Gefördert werden Projekte aus Themenbereichen wie Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung sowie Aquakultur und Fischerei. Projektskizzen können in der Regel im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen eingereicht werden. Darüber hinaus besteht für anwendungsnahe Projekte mit dem Ziel der zeitnahen Erreichung der Marktreife eine initiative Einreichmöglichkeit im Rahmen der Deutschen Innovationspartnerschaft Agrar (DIP).

Bekanntmachungen

Das Programm arbeitet mit Bekanntmachungen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Aktuell sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht.

Wenn Sie über die Veröffentlichung neuer Bekanntmachungen informiert werden möchten, melden Sie sich unter www.ble.de/newsletter-inno für den Newsletter des Programms zur Innovationsförderung an.

Politische Ziele

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft stehen auf den nationalen und internationalen Märkten unter einem ständigen Wettbewerbsdruck. Der permanente Strukturwandel unterstreicht dabei deutlich die Intensität des Anpassungsdrucks. Die Gesellschaft erwartet zudem von der Agrarwirtschaft einen höheren Beitrag zu umwelt- und klimapolitischen Zielen und vom Ernährungssektor gesundheitsförderliche und regional produzierte Lebensmittel. Gleichzeitig ist der Sektor selbst direkt von den Auswirkungen der Erderwärmung betroffen.

Um unter diesen Voraussetzungen die Wertschöpfungspotenziale der Land- und Ernährungswirtschaft auch in Zukunft nachhaltig zu sichern und weiter zu erschließen, ist die Beschleunigung des wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts notwendig. Ziel des Programms ist es daher, kontinuierlich innovative und international wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse zu unterstützen.

Beispielsweise bergen die Digitalisierung und der Einsatz moderner Digitaltechnik ein großes Potenzial für einen sparsameren Ressourceneinsatz. Neben der Verbesserung des Tierwohls können sie auch dazu beitragen, Arbeitsabläufe in der Pflanzen- und Lebensmittelproduktion, für Produzenten und Landwirte zu vereinfachen und zu optimieren.

Das Programm beinhaltet die Unterstützung von:

  • anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nicht-technischen Entwicklungen erhöhen,
  • Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit,
  • Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder,
  • Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers.

Durch die Förderung sollen schnell und gezielt Impulse gesetzt werden, die kurz-, mittel- und langfristig ausgerichtet sind auf:

  • eine nachhaltige, insbesondere umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft,
  • die Schonung natürlicher Ressourcen,
  • die Förderung einer gesunderhaltenden Ernährung,
  • einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaveränderungen,
  • die Stärkung der Innovationskraft, insbesondere durch Zusammenarbeit von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen,
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • die Nutzung moderner, insbesondere digitaler Technik,
  • die Stärkung des ländlichen Raums,
  • die Verbesserung der Verbraucherinformation und
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Wer kann gefördert werden?

  • Alle gewerblichen Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland,
  • Forschungseinrichtungen in Verbindung mit einem gewerblichen Unternehmen und
  • sonstige natürliche oder juristische Personen wie Vereine oder Verbände in Zusammenarbeit mit einem gewerblichen Unternehmen.

Welche FuE-Kategorien werden gefördert?

Projekte der FuE-Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung bis zu serienfähigen Prototypen.

Intensität der Projektförderung

  • Kleine Unternehmen: maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
  • Mittlere Unternehmen: maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und maximal 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
  • Großunternehmen: maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei industrieller Forschung und maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei experimenteller Entwicklung
  • Forschungseinrichtungen: maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Weiterführende Informationen zum Programm

Programm zur Innovationsförderung (PDF, 508 KB, Nicht barrierefrei)
Informationen im Rahmen einer Förderung nach Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sowie Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 bzw. Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472  (PDF, 87 KB, Nicht barrierefrei)
Evaluierung des Programms zur Innovationsförderung des BMEL (2006-2015) - Endbericht (PDF, 12 MB, Nicht barrierefrei)

Weitere Vorlagen und Hinweise für alle Projektphasen der Innovationsförderung finden Sie hier.

Video

Schnell erklärt - Das Innovationsprogamm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft


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