Informationen zur KMU-Definition
Was ist ein KMU?
Was rechtlich als KMU anzuerkennen ist, wurde von der EU-Kommission zu Januar 2005 neu geregelt. Neben den drei Kenngrößen für Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme sind aber noch weitere Punkte bedeutsam. Wir geben Ihnen daher hier die Rahmendaten für eine einfache Einordnung sowie Hinweise auf weiter gehende Informationsquellen für komplexere Fälle.
Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU ist die von der EU-Kommission angenommene Empfehlung 2003/361/EG, die seit dem 1. Januar 2005 gilt. Mit der Neuregelung wurde bei den relevanten Umsatz- und Bilanzwerten die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.
Neu in der Regelung aufgenommen wurde die besondere Berücksichtigung von KMU, die Teil einer größeren Unternehmensstruktur sind. Diese können sich - anders als echte KMU - auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen und sollen nach dem Willen der Kommission nicht von Unterstützungsmaßnahmen für KMU profitieren.
Ausschlaggebend für eine Bewertung eines KMU sind daher nicht mehr allein die reinen Kenndaten, sondern auch die Unternehmensstruktur. Ob ein Unternehmen als KMU anerkannt werden kann, lässt sich daher nur eingeschränkt schematisch bestimmen.
Grundlegend sind die folgenden Kenndaten des EU-Rahmens. Danach sind Mikro-, kleine und mittelgroße Unternehmen anhand folgender Kenndaten zu bestimmen:
Unternehmenskategorie | Zahl der Mitarbeiter | Umsatz oder | Bilanzsumme |
---|---|---|---|
mittelgroß | unter 250 | höchstens 50 Mio. € | höchstens 43 Mio € |
klein | unter 50 | höchstens 10 Mio. € | höchstens 10 Mio. € |
mikro | unter 10 | höchstens 2 Mio. € | höchstens 2 Mio.€ |
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Kommission hat dazu ein Erklärungsmuster veröffentlicht.
Weitere Informationen
Definition von KMU: Benutzerleitfaden und Mustererklärung
(PDF, 1 MB, Nicht barrierefrei)