Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hinweise zur Erstellung und Fortschreibung des Verwertungsplans

Die nachstehenden Hinweise und Vorgaben sollen Skizzen- und Antragseinreicher sowie auch Zuwendungsempfänger bei der Erstellung und Fortschreibung ihrer Verwertungspläne leiten und unterstützen. Sie stehen zusammen mit den unten beschriebenen Vorlagen auf der BLE-Internetseite unter "Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft" als Dateien zur Verfügung.

Hinweise zur Erstellung und Fortschreibung des Verwertungsplans

1. Sinn und Zweck des Verwertungsplans

Der Verwertungsplan ist ein Planungs- und Dokumentationsinstrument, welches über den gesamten Projektzeitraum, das heißt von der Skizzen- und Antragsphase über die Durchführung bis hin zur Verwertungsphase, benötigt wird.

Als ein wesentlicher Bestandteil der Skizze beziehungsweise des Antrags gibt er darüber Auskunft, wie die im skizzierten beziehungsweise beantragten Projekt angestrebten Ergebnisse und Erkenntnisse zukünftig (nach Projektende) verwertet und genutzt werden können. In der Skizzen- beziehungsweise Antragsphase stellt er somit ein wichtiges Kriterium für die Förderentscheidung dar. Anhand seiner Ausführungen wird unter anderem der Bezug des beantragten Projekts zu den in dem Förderprogramm beziehungsweise in der Förderrichtlinie genannten Zielen geprüft.

Während der Durchführung des Projekts ist der ursprüngliche Verwertungsplan vom Zuwendungsempfänger jährlich fortzuschreiben. Hierzu sind die Verwertungsmöglichkeiten anhand der im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse anzupassen und zu präzisieren. Mit der bis zum Projektende vorzunehmenden Fortschreibung wird zum einen der Planungsverlauf dokumentiert und zum anderen die Grundlage zur Bestimmung der Verwertungspflicht festgelegt. Mit der letztmaligen Fortschreibung des Verwertungsplans (zum Verwendungsnachweis) setzt der Zuwendungsempfänger den Maßstab, anhand dessen seine zu leistende Verwertungspflicht geprüft wird. Für diese Überprüfung hat der Zuwendungsempfänger regelmäßig zwei Jahre nach Projektende einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Erfüllung dieser Pflicht ist Voraussetzung dafür, dass der Zuwendungsempfänger die Ergebnisse des Projekts auch weiterhin ausschließlich nutzen darf.

2. Form und Fristvorgaben

Die Formen und Fristen zur Vorlage des Verwertungsplans hängen davon ab, ob es um die Skizzen-, die Antrags- oder die Durchführungsphase geht.

In der Skizzenphase wird für alle Projektpartner ein gemeinsamer Verwertungsplan eingereicht. Frist für die Vorlage ist die jeweilige Einreichungsfrist für die Skizze. Der als Teil der Vorhabenbeschreibung geforderte Verwertungsplan ist anhand der Vorlage "Verwertungsplan Skizzenphase" zu erstellen.

Zum Antrag legt jeder Antragsteller einen ausschließlich ihn betreffenden Verwertungsplan vor. Eine gegebenenfalls erforderliche Abstimmung beziehungsweise Vernetzung von Verwertungsplänen der Einzelvorhaben erfolgt je nach Bedarf durch den federführenden Verbundpartner. Frist für die Vorlage ist die jeweilige Einreichungsfrist für den Antrag. Der als Teil der Vorhabenbeschreibung geforderte Verwertungsplan ist anhand der Vorlage "Verwertungsplan Antragsphase" zu erstellen.

Während der Projektdurchführung hat der Zuwendungsempfänger seinen Verwertungsplan jährlich fortzuschreiben. Frist für die Vorlage des fortgeschriebenen Verwertungsplans ist die jeweilige Einreichungsfrist für die Vorlage des Zwischen- beziehungsweise Schlussberichts. Die als Teil des Sachberichtes geforderte Fortschreibung des Verwertungsplans ist anhand der Vorlage "Verwertungsplan Projektphase" zu erstellen.

3. Inhalt und Ausfüllhinweise

Nachdem der Verwertungsplan einmal verfasst wurde, ist er regelmäßig an den Stand und Verlauf des Projekts anzupassen. Stellt er in der Skizzenphase noch eine Prognose über zukünftige Verwertungsoptionen beziehungsweise -möglichkeiten dar, so ist mit dem Antrag eine erste, weitergehende Konkretisierung erforderlich. Mit zunehmendem Projektfortschritt und der damit einhergehenden Fortschreibung des Verwertungsplans steigen auch die Anforderungen an den Detailierungsgrad sowie die Präzisierung. Letztmalig wird im Projekt der Verwertungsplan mit dem sogenannten Verwendungsnachweis aktualisiert und "festgeschrieben".

Der Verwertungsplan muss als zentrales Element die zukünftigen Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und/ oder Konzepte usw. benennen, in welche die erwarteten Vorhabenergebnisse umgesetzt werden sollen. Es sind hierzu Beschreibungen und Angaben zu machen, anhand derer die geplante Umsetzung auf ihre Machbarkeit und Plausibilität geprüft werden kann. Es sollte zudem ersichtlich sein, dass die vorgesehene Verwertung die Ziele der Förderrichtlinie adressiert. Die geplanten Verwertungsaktivitäten sind daher nicht in Stichworten, sondern in klar und allgemeinverständlichen Sätzen darzustellen. Phrasen sind zu vermeiden! Zu jeder Verwertungsaktivität ist ein realistischer Zeithorizont für die Umsetzung anzugeben.

Zu Punkt 1 der Vorlagen: Angestrebte Erfindungen/Schutzrechtsanmeldungen und bereits erteilte Schutzrechte

Hier ist anzugeben, ob die angestrebten Ergebnisse als Erfindung mit Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design, Urheberrecht) geschützt werden sollen oder bereits geschützt wurden und in welcher Form (eigene Nutzung / Erteilung von Lizenzen etc.) die erteilten Schutzrechte verwertet werden könnten.

Beispiel:
Nach erfolgreicher Entwicklung soll das neue Verfahren mittels Patent geschützt werden, wozu innerhalb der Projektlaufzeit unter Einbeziehung eines Patentanwalts der entsprechende Prüfungsantrag beim Patentamt gestellt werden soll. Es ist angedacht, das patentrechtlich geschützte Verfahren in der hauseigenen Produktion sowie auch durch die Erteilung von Lizenzen an unsere Zulieferer zu verwerten (2 bis 3 Jahre nach Anmeldung).

Zu Punkt 2 der Vorlage: Wirtschaftliche, wo zutreffend, auch volkswirtschaftliche Erfolgsaussichten nach Projektende

Je nachdem, ob die Aktivitäten des Zuwendungsempfängers mehr im wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich liegen, sind auch im Verwertungsplan die Schwerpunkte entsprechend unter Punkt 2 und/oder 3 zu setzen.

Hier ist zunächst möglichst konkret zu beschreiben, welches Ergebnis nach Projektende in welche wirtschaftlich nutzbaren Produkte/Verfahren/Dienstleistungen umgesetzt werden soll. Dabei ist zu konkretisieren, von wem, bis wann, auf welche Art und Weise (zum Beispiel weitere Forschung und Entwicklung (FuE), Fertigungsaufbau, sonstige Investitionen, Personalaufstockung) und zu welchen Kosten diese Umsetzung bewerkstelligt und finanziert werden soll.

Anschließend ist unter Angabe eines Zeithorizontes zu beschreiben, welcher wirtschaftliche Nutzen beziehungsweise Erfolg dank der geplanten Umsetzung erzielt werden kann. Dieser kann zum Beispiel in der Schaffung beziehungsweise Erschließung neuer oder der Sicherung bestehender Märkte, der Stärkung im Wettbewerb durch Wissensvorsprung, der Reduktion von Entwicklungsrisiken beziehungsweise von Produktionskosten, der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, der Ertrags- und Umsatzsteigerung usw. liegen. Je nach Ausrichtung ist es erforderlich, Angaben zum angestrebten Marktsegment, -potential und -zugang, den relevanten Umsatz- und Stückzahlen, den Vermarktungsmöglichkeiten oder der geplanten Markteinführung zu machen.

Beispiel:
Die im Projekt erzielten Ergebnisse sollen in die Fertigung folgender bestehender/neuer Produkte einfließen. Da derzeit kein vergleichbares Produkt auf dem Markt angeboten wird, wird mit der Entwicklung des Produkts ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung realisiert. Derzeit gehen wir von Verkaufszahlen, Umsatzsteigerungen in Höhe von … Euro in den Jahren …. aus. Durch die Markteinführung können bei uns zudem neue Arbeitsplätze in den Bereichen Fertigung und Vermarktung geschaffen werden.

Zu Punkt 3 der Vorlage: Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten nach Projektende

Je nachdem, ob die Aktivitäten des Zuwendungsempfängers mehr im wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich liegen, sind auch im Verwertungsplan die Schwerpunkte entsprechend unter Punkt 2 und/oder 3 zu setzen.

Es ist unter Angabe eines Zeithorizontes zu beschreiben, für welche wissenschaftlichen und/oder technischen Aufgaben beziehungsweise Arbeiten die angestrebten Projektergebnisse genutzt werden und wie diese Umsetzungen konkret erfolgen sollen. In diesem Zusammenhang ist aufzuzeigen, welche notwendigen Rahmenbedingungen und Strukturen für die geplante Umsetzung zur Verfügung stehen beziehungsweise gegebenenfalls geschaffen werden sollen.

Wissenschaftliche Erfolgsaussichten: Außer einer Nutzung der Ergebnisse für wissenschaftliche Veröffentlichungen kommen hier insbesondere Aspekte wie zum Beispiel die Steigerung der wissenschaftlichen Konkurrenzfähigkeit und Kompetenz, die Nutzung der Ergebnisse für Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc., die Erschließung neuer FuE-Gebiete, die Ausbildung von wissenschaftlichem Nachwuchs beziehungsweise andere, einen wissenschaftlichen Erfolg bezeichnende Gesichtspunkte, zum Tragen.

Beispiel:
Es ist geplant, die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse in Fachjournalen sowie in Form von Fachbeiträgen auf nationalen und internationalen Tagungen/ Konferenzen zu veröffentlichen. Darüber hinaus sollen die erzielten Ergebnisse in den Aufbau einer Forschungsdatenbank einfließen.

Technische Erfolgsaussichten: Es ist darzustellen welche weiteren Arbeiten erforderlich und vorgesehen sind, um die Ergebnisse/Erkenntnisse technisch umzusetzen beziehungsweise zu realisieren.

Beispiel:
Die entwickelten Algorithmen zur Bildverarbeitung sollen in Praxisversuchen validiert und optimiert sowie anschließend durch weitere Programmierarbeiten in die bestehende Software XY integriert werden.

Zu Punkt 4 der Vorlage: Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit

Unter diesem Punkt sind Umsetzungsmöglichkeiten zu beschreiben, die über eine reine Weiter- beziehungsweise Fortführung des Projekts und somit auch über die vorgenannten Aspekte 1 bis 3 hinausgehen.

Im wissenschaftlichen Bereich stehen hier die Nutzung der Ergebnisse für die Durchführung weiterer Forschungsprojekte (Formulierung von Projektskizzen beziehungsweise -anträgen), die Übernahme der Erkenntnisse in Forschung und Lehre, die Vertiefung der Ergebnisse in Abschluss- und Promotionsarbeiten oder die Übertragung der Erkenntnisse auf angrenzende Wissensgebiete im Vordergrund.

Beispiel:
Auf der Basis der gewonnenen Projektergebnisse sollen weitere Projektideen formuliert und entsprechende Fördermittel im Bereich XY akquiriert werden. Es ist ferner beabsichtigt, die Ergebnisse im Rahmen weiterer Abschluss- und Promotionsarbeiten zu vertiefen.

Für den wirtschaftlichen Bereich geht es maßgeblich um die Darstellung, welche zusätzlichen Arbeitsschritte beziehungsweise Aktivitäten nach Projektende vorgesehen beziehungsweise erforderlich sind, um die erzielten Ergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse gewinnbringend ein- beziehungsweise umzusetzen. Hierzu kann zum Beispiel auch die Übertragung der Erkenntnisse in angrenzende Produktionen, Verfahren, Dienstleistungen etc. zählen.

Beispiele:
Zur Markteinführung des entwickelten Sensors sollen gezielte Informations- und Werbemaßnahmen (Messe XY) durchgeführt werden.
Es soll geprüft werden, inwieweit das für die Agrarwirtschaft entwickelte Logistiksystem auch in anderen Wirtschaftsbereichen Verwendung finden kann. Ein großes Potential vermuten wir in dem Bereich des Lebensmittelhandels.