Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP)

Ideen aus Forschung und Entwicklung finden als neue oder verbesserte Produkte und Verfahren ihren Eingang in die landwirtschaftliche Praxis. Im Programm zur Innovationsförderung besteht als Ergänzung zu themenbezogenen Bekanntmachungen mit der DIP-Agrar eine zusätzliche, initiative Einreichmöglichkeit für anwendungsnahe Projekte, um das Erreichen der Marktreife und damit der nachfolgenden Anwendung gezielt zu unterstützen.


Hemmnisse am Ende des Innovationsprozesses entstehen durch unzureichende Vernetzung bzw. Kooperation und mangelnden Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen, Industrie und Landwirtschaft. Daraus ergeben sich Defizite bei Erprobungs- und Demonstrationsmöglichkeiten, häufig auch infolge zu kurzer Förderlaufzeiten. Die DIP hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Hemmnisse durch gezielte Förderung von F&E-Projekten mit dem Ziel der Erlangung der Marktreife abzubauen und so die Innovationskraft der deutschen Landwirtschaft im Sinne einer nachhaltigeren Bewirtschaftung zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern.

Ziele und Projektauswahl

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die allein oder im Verbund mit weiteren Partnern aus der Wirtschaft oder Wissenschaft antragsberechtigt sind. Im Sinne eines direkten Wissenstransfers aus Forschungseinrichtungen sollen sich neben etablierten KMUs und GUs auch Start-ups und Unternehmensgründungen angesprochen fühlen. Bei Verbünden sollten die Selbstkosten (Gesamtsumme aus Eigenmitteln und Zuwendung) der gewerblichen Wirtschaft höher sein, als die Gesamtausgaben der Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden innovative Entwicklungen, die sich durch funktionale Überlegenheit gegenüber bisher gängigen Verfahren beziehungsweise Produkten auszeichnen. Die Förderung ist themen- und technologieoffen, auch nicht-technologische Innovationen werden unterstützt. Die Förderung dient der signifikanten Erhöhung des Technologiereifegrads (TLR) auf dem Weg zur Marktreife. Bei der Beantragung müssen sich die Projekte mindestens auf der Stufe 5 bewegen (Erläuterungen siehe Leitfaden für die Skizzeneinreichung Anhang 1).

Die DIP berücksichtigt bei der Bewertung der Förderwürdigkeit, inwieweit Vorhaben einen positiven Einfluss auch auf die Wertschöpfungskette und damit den landwirtschaftlichen Sektor ausüben. Der Beitrag zur Erreichung übergeordneter agrarpolitischer Ziele orientiert sich unter anderem an der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 mit den darin beschriebenen nachhaltigen Entwicklungszielen, Sustainable Development Goals, SDGs (Erläuterungen siehe Leitfaden für die Skizzeneinreichung Anhang 2).

Voraussetzungen für eine Förderung durch die DIP

1. Vor Projektbeginn zeigen die Entwicklungen bereits einen hohen Kenntnisstand.

  • Die Projekte müssen sich mindestens auf der Stufe von TRL 5 bewegen. Ein Funktionsmuster sollte möglichst zeitnah vorliegen und damit der Übergang zu TRL 6 binnen eines Entwicklungsjahres erreichbar sein. Es muss also mit der Erprobung des Versuchsaufbaus in relevanter Einsatzumgebung begonnen worden sein und (zumindest erste) vielversprechende Ergebnisse sollten vorliegen. Positiv ist zu werten, wenn sich Projekte bereits in TRL 6 oder 7 befinden.
  • In der Regel wird ein hoher Kenntnisstand auch durch einen erfolgreichen Verlauf während einer vorhergehenden Förderung nachgewiesen (unabhängig vom Förderprogramm), oder die Exzellenz ist durch Auszeichnungen oder auf andere Weise zu belegen. Begrüßt werden auch Projekte, bei denen Eigenentwicklungen von Firmen im Mittelpunkt stehen.
  • Die Marktfähigkeit muss zu Projektbeginn skizziert werden können

2. Nach Projektabschluss soll die selbsttragende Marktreife erreichbar sein.

  • Die DIP-Förderung endet (spätestens) mit der Erreichung der Marktreife (Abschluss TRL 8). Die Markteinführung (TRL 9) wird nicht gefördert.
  • Ist die Marktreife mit Projektabschluss nicht erreichbar, weil beispielsweise Zulassungen noch zu erfolgen haben, Vermehrungen durchzuführen sind oder ähnliches, soll der Weg zur Marktreife zumindest klar und plausibel vorgezeichnet sein.

Fördergrundlage und -verfahren

Die Förderung von Projekten der DIP beruht auf dem Programm zur Innovationsförderung des BMEL. Entsprechend den Zielsetzungen der DIP, den Transfer in die Praxis zu fördern, erfolgt die Förderung in der Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung mit den sich daraus ergebenden maximal zulässigen Förderquoten (Erläuterungen siehe Leitfaden für die Skizzeneinreichung Anhang 1).

Das Förderverfahren ist zweistufig:

Skizzenphase:

  • Telefonische Beratung durch die DIP-Geschäftsstelle (Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit: Teilnahme am Auswahlverfahren/Skizzeneinreichung sinnvoll?).
  • Einreichung der Projektskizze (gemäß Leitfaden für Skizzeneinreicher).
  • Präsentation der Skizze bei einer Sitzung des DIP-Lenkungsausschusses (nach Einladung durch die Geschäftsstelle).
  • Beratung des Lenkungsausschusses über die Förderwürdigkeit (bei Bedarf Einbindung von externen Experten).
  • Entscheidung des BMEL zur Antragsaufforderung oder -ablehnung.

Antrags- und Projektphase:

  • Antragsaufforderung durch die BLE.
  • Die BLE prüft den Antrag und bleibt im Falle der Bescheidung während der Projektlaufzeit Ansprechpartner.

Zusammensetzung des DIP-Lenkungsausschusses

In der Innovationspartnerschaft aus Wissenschaft, Verwaltung und Agrarwirtschaft arbeiten folgende Mitgliedsorganisationen zusammen:

  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
    Silvia Dietz (DIP-Vorsitz),
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    Dr. habil. Thomas Engelke (DIP-Geschäftsstelle),
  • Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
    Dierk Francksen,
  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)
    Dr. Nils Borchard,
  • Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)
    Dr. Martin Kunisch,
  • Verband der Landwirtschaftskammern (VLK)
    Dr. Beate Bajorat,
  • Deutscher Bauernverband (DBV)
    Johann Meierhöfer,
  • Deutscher Raiffeisenverband (DRV)
    Guido Seedler,
  • Zentralverband Gartenbau (ZVG)
    Bertram Fleischer,
  • Arbeitsgemeinschaft der Agrarforschungsreferenten der Länder
    Dr. Wolfram Schaecke,
  • Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE)
    Olivier Kölsch,
  • Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde e.V. (DGfZ)
    Dr. Erwin Hasenpusch.

Die Mitglieder fungieren als Multiplikatoren und beraten gemeinsam konstruktiv-kritisch über die Förderwürdigkeit der Projekte. Sie haben sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dazu, Informationen sowie Inhalte von Anträgen und/ oder Skizzen nicht unbefugt für eigene Zwecke zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen.

Hinweise und Vorlagen für Skizzeneinreicher

Und je nach Finanzierungsart zusätzlich:

Förderung auf Kostenbasis (Unternehmen, Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaften und der Fraunhofer-Gesellschaft)

Förderung auf Ausgabenbasis (Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und i.d.R. auch Vereine) und durch Zuweisung (Ressortforschung des Bundes)

Weiterführende Informationen zu den Fördergundlagen

Publikationen

Technische Innovationen - von der Idee bis zur Anwendung in der Praxis; ZVG Gartenbau Report 09/2018

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