Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP)

Ideen aus Forschung und Entwicklung finden als neue oder verbesserte Produkte und Verfahren ihren Eingang in die landwirtschaftliche Praxis. Im Programm zur Innovationsförderung besteht als Ergänzung zu themenbezogenen Bekanntmachungen mit der DIP eine zusätzliche, initiative Einreichmöglichkeit für anwendungsnahe Projekte, um das Erreichen der Marktreife und damit die Anwendung in der Praxis gezielt zu unterstützen.

Übliche Förderlaufzeiten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind oft nicht ausreichend, um innovative Entwicklungen zur Marktreife zu bringen. Aufgrund der teilweise hohen Investitionen und langen Abschreibungszeiten müssen Neuheiten vor der Markteinführung jedoch ausreichend erprobt sein.

Hemmnissen am Ende des Innovationsprozesses entgegnen

Mangelnde Erprobungs- und Demonstrationsmöglichkeiten unter Praxisbedingungen treffen auf vergleichsweise begrenztes Marktvolumen und Finanzkraft der Anwenderinnen und Anwender im landwirtschaftlichen Sektor. Dadurch ist das wirtschaftliche Risiko für Neuentwicklungen hoch. Weiterhin sind häufig auch umfassende gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen und Wirkungsgrade hinreichend zu dokumentieren.

Unterstützung praxisrelevanter Ansätze auf dem Weg zur Marktreife

Hier setzt die gezielte (Weiter-)Förderung praxisrelevanter Ansätze im Bereich der experimentellen Entwicklung über die 2012 gegründete Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) (Abschnitt DIP) an. Gefördert werden innovative Entwicklungen, die sich durch funktionale Überlegenheit gegenüber bisher gängigen Verfahren oder Produkten auszeichnen. Die Förderung ist themen- und technologieoffen, auch nicht-technologische Innovationen werden unterstützt. Übergeordnetes Ziel der DIP ist dabei, die Innovationskraft im Sinne einer nachhaltigeren Bewirtschaftung zu verbessern und somit einen Beitrag zu umweltpolitischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungszielen zu leisten.

Förderziele und Förderberechtigte

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Start-ups, KMU, Großunternehmen), die alleine oder im Verbund mit weiteren Partnern aus Wirtschaft oder Wissenschaft an praxisrelevanten Entwicklungen arbeiten. Dabei dient die Förderung der signifikanten Erhöhung des Technologiereifegrads (TRL) auf dem Weg zur Marktreife.

Bei Verbünden sollten die Gesamtkosten der gewerblichen Wirtschaft, d. h. die Gesamtsumme aus Eigenmitteln und Zuwendung, höher sein als die Gesamtausgaben der beteiligten Forschungseinrichtungen.

Hoher Technologiereifegrad, Beitrag zu übergeordneten agrarpolitischen Zielen

In der Regel wird ein hoher Kenntnisstand durch einen erfolgreichen Verlauf während einer vorhergehenden Förderung nachgewiesen (unabhängig vom Förderprogramm). Die DIP berücksichtigt bei der Bewertung der Förderwürdigkeit eingereichter Projektideen, inwieweit Vorhaben einen positiven Einfluss auch auf die Wertschöpfungskette und damit den landwirtschaftlichen Sektor ausüben.

Der Beitrag zur Erreichung übergeordneter agrarpolitischer Ziele orientiert sich an dem Forschungsplan des BMEL (Erläuterungen siehe Leitfaden für die Skizzeneinreichung Anhang 2). Den Leitfaden finden Sie auf https://www.innovationsfoerderung-bmel.de/die-innovationsfoerderung (Abschnitt DIP).

Fördervoraussetzungen

1. Vor Projektbeginn zeigen die Entwicklungen bereits einen hohen Kenntnisstand.

  • Die Projekte müssen sich mindestens auf der Stufe von TRL 5 bewegen. Ein Funktionsmuster sollte möglichst zeitnah vorliegen und damit der Übergang zu TRL 6 binnen eines Entwicklungsjahres erreichbar sein. Es muss also mit der Erprobung des Versuchsaufbaus in relevanter Einsatzumgebung begonnen worden sein und (zumindest erste) vielversprechende Ergebnisse sollten vorliegen. Positiv ist zu werten, wenn sich Projekte bereits in TRL 6 oder 7 befinden.
  • In der Regel wird ein hoher Kenntnisstand auch durch einen erfolgreichen Verlauf während einer vorhergehenden Förderung nachgewiesen (unabhängig vom Förderprogramm), oder die Exzellenz ist durch Auszeichnungen oder auf andere Weise zu belegen. Begrüßt werden auch Projekte, bei denen Eigenentwicklungen von Firmen im Mittelpunkt stehen.
  • Die Marktfähigkeit muss zu Projektbeginn skizziert werden können.

2. Nach Projektabschluss soll die selbsttragende Marktreife erreichbar sein.

  • Die DIP-Förderung endet (spätestens) mit der Erreichung der Marktreife (Abschluss TRL 8). Die Markteinführung (TRL 9) wird nicht gefördert.
  • Ist die Marktreife mit Projektabschluss nicht erreichbar, weil beispielsweise Zulassungen noch zu erfolgen haben, Vermehrungen durchzuführen sind oder ähnliches, soll der Weg zur Marktreife zumindest klar und plausibel vorgezeichnet sein.

Fördergrundlage und -verfahren

Die Förderung von Projekten über die DIP erfolgt im Programm zur Innovationsförderung des BMEL. Entsprechend den Zielsetzungen der DIP, den Transfer in die Praxis zu fördern, erfolgt die Förderung in der Forschungskategorie "Experimentelle Entwicklung" mit den sich daraus ergebenden maximal zulässigen Förderquoten (vgl. Leitfaden für die Skizzeneinreichung, Anhang 1). Den Leitfaden finden Sie unter https://www.innovationsfoerderung-bmel.de/die-innovationsfoerderung (Abschnitt DIP).

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt:

Skizzenphase:

  • Telefonische Beratung durch die DIP-Geschäftsstelle (Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit: Teilnahme am Auswahlverfahren/Skizzeneinreichung sinnvoll?).
  • Einreichung der Projektskizze (gemäß Leitfaden für Skizzeneinreicher).
  • Präsentation der Skizze bei einer Sitzung des DIP-Lenkungsausschusses (nach Einladung durch die Geschäftsstelle).
  • Beratung des Lenkungsausschusses über die Förderwürdigkeit (bei Bedarf Einbindung von externen Experten).
  • Entscheidung des BMEL zur Antragsaufforderung oder -ablehnung.

Antrags- und Projektphase:

  • Antragsaufforderung durch die BLE.
  • Die BLE prüft den Antrag und bleibt im Falle der Bescheidung während der Projektlaufzeit Ansprechpartner.

DIP-Lenkungsausschuss

In der Innovationspartnerschaft aus Wissenschaft, Verwaltung und Agrarwirtschaft arbeiten folgende Mitgliedsorganisationen zusammen:

  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
    Peter Poete (DIP-Vorsitz),
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    Dr. habil. Thomas Engelke (DIP-Geschäftsstelle),
  • Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
    Dierk Francksen,
  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)
    Dr. Nils Borchard,
  • Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)
    Dr. Martin Kunisch,
  • Verband der Landwirtschaftskammern (VLK)
    Dr. Beate Bajorat,
  • Deutscher Bauernverband (DBV)
    Heinz Möddel,
  • Deutscher Raiffeisenverband (DRV)
    Guido Seedler,
  • Zentralverband Gartenbau (ZVG)
    Bertram Fleischer,
  • Arbeitsgemeinschaft der Agrarforschungsreferenten der Länder
    Dr. Wolfram Schaecke,
  • Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE)
    Olivier Kölsch,
  • Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde e.V. (DGfZ)
    Dr. Erwin Hasenpusch,
  • Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN)
    Carolin Grieshop.

Die Mitglieder fungieren als Multiplikatoren und beraten gemeinsam konstruktiv-kritisch über die Förderwürdigkeit der Projekte. Sie haben sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dazu, Informationen sowie Inhalte von Anträgen und/ oder Skizzen nicht unbefugt für eigene Zwecke zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen.

Hinweise und Vorlagen für Skizzeneinreicher

Alle Vorlagen und Hinweise für Förderinteressierte und Geförderte finden Sie ab sofort unter https://www.innovationsfoerderung-bmel.de/vorlagen-und-hinweise.