Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Förderung laufender Mehrkosten

Mit der Förderung laufender Mehrkosten können Schweinhalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen, finanziell unterstützt werden. Sie können eine Pauschale pro Tier erhalten, wenn sie die in der ab dem 1. April 2024 gültigen Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Für einen Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten ist es nötig, dass der landwirtschaftliche Betrieb von der BLE (einmalig) vorab als förderfähig anerkannt wurde. Dafür muss er Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Daher erfolgt zunächst das Anerkennungsverfahren für Organisationen oder Kontrollsysteme. Diese können voraussichtlich ab April 2024 einen entsprechenden Antrag bei der BLE stellen. Die Anerkennung erfolgt bei Einhaltung der in der Richtlinie genannten Vorgaben einmalig und kann für alle drei Tiergruppen (Sauen, Ferkel und Mastschweine) gemeinsam beantragt werden. Anerkannte Erzeugerorganisationen/ Kontrollsysteme werden anschließend auf der Webseite der BLE veröffentlicht. Erst danach können die Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen einen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.

Antragstellung nur mit "Mein Unternehmenskonto" (ELSTER) möglich

Für beide Verfahren gilt, dass Anträge ausschließlich elektronisch gestellt werden können. Die Identifikation der Organisation oder des Betriebs muss dabei zwingend über das so genannte "Mein Unternehmenskonto" auf Basis von ELSTER erfolgen.

Hinweis: Hier können Sie ein "Mein Unternehmenskonto" beantragen: https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess

Seit dem 15. April 2024 können zunächst Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme einen Zulassungsantrag für das neue Programm zur Förderung der Mehrkosten stellen (s.u.). Voraussichtlich ab dem 4. Juni 2024 können dann die Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen und Kontrollsysteme ihrerseits ihre Anerkennungsanträge stellen.

Sofern ein Betrieb als förderfähig anerkannt wurde, kann er jährlich einen Antrag auf Auszahlung einer Förderung für das jeweils vorangegangene Förderjahr stellen.

Höhe der Pauschalen und Förderbeträge

Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.

Die Betriebe müssen dazu bestimmte Kriterien einhalten. Dabei kommt es auf die konkrete Bewirtschaftung an, z. B. Einstreu mindestens im Liegebereich, Verwendung von Raufutter oder Fortbildungen der Betriebsleitenden zur tiergerechten Schweinehaltung. Besonders wichtig sind Kriterien, die konkret die Tiergesundheit betreffen. Auch sollen die Betriebe an einem System zur Verfolgung der Tiergesundheit teilnehmen, wo sie etwa von Veterinärinnen und Veterinären betreut werden.

Für das Förderjahr 2024 gelten die folgenden Mehrkostenpauschalen je Haltungsform (pro Tier und Jahr in Euro):

Mehrkostenpauschale je Haltungsform pro Tier und Jahr in Euro

Förderfähige Pauschalen (Stand 26.02.2024):

Haltungsform
FrischluftAuslauf/ WeideBio
Sauen421,00 Euro537,00 Euro503,00 Euro
Aufzuchtferkel7,98 Euro12,72 Euro25,12 Euro
Mastschweine24,75 Euro29,99 Euro37,00 Euro

Eine Zuwendung kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss für förderfähige Ausgaben gewährt werden. Der Fördersatz beträgt

  • bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 nach Anlage 1 und
  • bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Obergrenze der Stufe 2, für die Anzahl der Tiere, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgehen.

Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.

Demnach ergeben sich für das Förderjahr je nach Anzahl der Tiere die folgenden Förderbeträge pro Tier:

Förderbeiträge pro Tier und Jahr in Euro

Anlage 1 der Richtlinie "Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024-2030 – Laufende Mehrkosten":

TiergruppeFaktor1Voraussetzungen der
Berücksichtigungsfähigkeit
von Mehrkosten als
förderfähige Ausgaben
Obergrenzen
 Stufe 1Stufe 2
Sauen, die ihren ersten Wurf führen oder gehabt haben (produktive Sauen)0,5Im Haltungsjahr regelmäßiger Aufenthalt der Tiere auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unschädlich sind insbesondere kurzfristige vorübergehende Aufenthalte im Ausland.
Entstehung der Mehrkosten nach Anerkennung des Betriebs als förderfähig.
50200
Aufgezogene Ferkel (ca. 28 kg)0,03Im Haltungsjahr aus einer Haltungseinrichtung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus an Mäster verkauft oder betriebsintern umgestallt.
Verkauf beziehungsweise Umstallung nach Anerkennung des Betriebs als förderfähig.
1.5006.000
Mastschweine0,05Im Haltungsjahr aus einer Haltungseinrichtung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus zur Schlachtung verkauft.
Verkauf nach Anerkennung des Betriebs als förderfähig.
1.5006.000

1Vgl. Nummer 5 dieser Richtlinie

Dabei ist zu beachten, dass dies keine Bestandsbegrenzung, sondern lediglich eine Förderobergrenze bedeutet. Auch Betriebe, die mehr Tiere halten, können förderfähig sein.

Aus Gründen der Praktikabilität wird beim Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung auf bereits bestehende Initiativen und Strukturen aufgebaut. Das bedeutet, dass Organisationen und Kontrollstrukturen, die die Einhaltung der geforderten Kriterien durch ihre Mitglieder bzw. Teilnehmenden sicherstellen können, anerkannt werden können und staatlicherseits eine Kontrolle der Kontrolle erfolgt. In die Förderung sollen grundsätzlich nur die Betriebe einbezogen werden, die über eine Flächenausstattung, die dem Tierbestand entspricht (max. 2,0 GV/ha) oder über entsprechende Kooperationsverträge verfügen.

So können Sie einen Antrag stellen

Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben wir im Folgenden verschiedene Materialien zur Verfügung gestellt. Das Merkblatt gibt einen Überblick zum Ablauf, zunächst können sich ab dem 15.04.24 die Organisationen bzw. Kontrollsysteme registrieren. Antworten auf erste Fragen finden Sie in den FAQs. Die Checkliste hilft Ihnen bei der Zusammenstellung aller für eine Antragstellung benötigten Unterlagen. Bitte lesen Sie vor einer Antragstellung alle Informationen aufmerksam durch.

Hier können Sie als Organisation bzw. Kontrollsystem einen Antrag stellen:

https://umbau-tierhaltung.ble.de/bpm-but-antragstellung/AnerkennungOrganisation

Hinweis: Für die Betriebe ist es aktuell noch nicht möglich, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Aktuelles

Förderung laufender Mehrkosten im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung startet

Ab dem 15. April 2024 können sich zunächst Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme einmalig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums anerkennen lassen. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit haben die Mitgliedsbetriebe dieser Organisationen und Kontrollsysteme ab dem 04. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung laufender Kosten zu stellen, die durch eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren entstehen. Weiterlesen: Förderung laufender Mehrkosten im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung startet …

Sau mit Ferkeln (verweist auf: Förderung laufender Mehrkosten im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung startet)

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