Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Information zu Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung infomiert über beabsichtigte Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrar- und Forstsektor.

Damit entspricht sie den Anforderungen gemäß Artikel 31 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 und für Fischerei und Aquakultur gemäß Artikel 30 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Die Vorgabe aus Buchstabe a) wird mit der Tabelle in dem folgenden Dokument erfüllt. Angaben zu Buchstabe b) sind der in der 2. Spalte "Ziel des geförderten Vorhabens", zu Buchstabe c) in der 3. Spalte "voraussichtlicher Termin der Veröffentlichung der Ergebnisse" zu finden.

Übersicht über geförderte Vorhaben, die durchgeführt werden sollen (PDF, 157 KB, Nicht barrierefrei)

Die Ergebnisse der in der Tabelle aufgeführten Vorhaben können nach Abschluss des Vorhabens in der Suchmaske auf der Seite Ökologischer Landbau: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter Angabe des Förderkennzeichens recherchiert werden. Damit werden die Anforderungen von Buchstabe d) erfüllt.

Die Ergebnisse stehen allen in dem betreffenden land- oder forstwirtschaftlichen beziehungsweise in dem betreffenden fischerei- oder aquakulturwirtschaftlichen Sektor oder Teilsektor tätigen Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung. Damit werden die Anforderungen von Buchstabe e) erfüllt.