Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Landwirt mit Tablet auf dem Feld Landwirtschaft digital Quelle: artiemedvedev via Getty Images

Vorhaben "Computergestützte Prognosen und Entscheidungshilfen im Pflanzenschutz" im Ackerbau

Computergestützte Prognosen und Entscheidungshilfen geben wertvolle Informationen über das zeitliche und räumliche Auftreten von Schadorganismen und ermöglichen eine gezielte Planung und Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Sie sind daher ein wichtiger Baustein im integrierten Pflanzenschutz.

Gegenwärtig weisen die verwendeten Modelle erhebliche Rückstände in der Validierung und Pflege auf, eine Überarbeitung ist daher erforderlich. Insgesamt werden elf Modelle im Rahmen des Vorhabens behandelt.

Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit von

  • der Zentralstelle der Länder für EDV-gestützte Entscheidungshilfen und Programme im Pflanzenschutz (ZEPP, Teilprojekt FKZ 2819ABS100) sowie
  • dem Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung (JKI-SF, Teilprojekt FKZ 2819ABS101)
    durchgeführt.

Das Vorhaben beginnt am 1. Oktober 2019 und endet zum 31. Dezember 2024.

Information zu Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung informiert über beabsichtigte Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrar- und Forstsektor. Damit entspricht sie den Anforderungen gemäß Artikel 31 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 702/2014. Die Vorgabe aus Buchstabe a) wird mit der nachfolgenden Tabelle erfüllt. Angaben zu Buchstabe b) sind der in der 2. Spalte "Ziel des geförderten Vorhabens", zu Buchstabe c) in der 3. Spalte "voraussichtlicher Termin der Veröffentlichung der Ergebnisse" zu finden.

Förderkennzeichen (FKZ)Ziel des geförderten Vorhabensvoraussichtlicher Termin der Veröffentlichung der Ergebnisse
2819ABS100Überarbeitung computergestützter Prognosen und Entscheidungshilfen im PflanzenschutzDezember 2024

Die Ergebnisse der in der Tabelle aufgeführten Vorhaben können nach Abschluss des Vorhabens in der Suchmaske auf dieser Seite unter Angabe des Förderkennzeichens recherchiert werden. Damit werden die Anforderungen von Buchstabe d) erfüllt.

Die Ergebnisse stehen allen in dem betreffenden land- oder forstwirtschaftlichen Sektor oder Teilsektor tätigen Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung. Damit werden die Anforderungen von Buchstabe e) erfüllt.