Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Antrag auf Förderung

Die Projektförderung erfolgt entweder nach einem zweistufigen Verfahren mit vorheriger Skizzenphase oder einstufig. Im Folgenden werden besonders häufige Abläufe beschrieben.

Anfordern und Bearbeiten von Skizzen

Der PT BLE wirbt auf unterschiedliche Weise Skizzen ein. In der Regel veröffentlicht er in Absprache mit dem BMEL eine Bekanntmachung für die Durchführung von Projekten zu einem Themengebiet.

In einzelnen Förderbereichen können je nach Richtlinien Initiativskizzen eingereicht werden, die wiederum im Wettbewerb zueinander stehen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der einzelnen Fördermaßnahmen. Die Fachleute des PT BLE prüfen die eingehenden Skizzen formal und fachlich. Hierbei werden in der Regel externe Experten beteiligt. Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordert der PT BLE bei gegebener Förderfähigkeit zur Antragsabgabe auf.

Antragsphase

Der ptble prüft die vorliegenden Projektanträge formal und fachlich. Diese Phase findet im Dialog mit den Antragstellern statt. Nach Abstimmung mit dem BMEL erstellt der PT BLE Bescheide für die Antragsteller.

Was ist essenziell für einen förderfähigen Antrag?

  • Ein erhebliches Bundesinteresse an der Fördermaßnahme, das in den Bestimmungen der Förderprogramme und Förderrichtlinien konkretisiert ist
  • Wirtschaftlichkeit des Finanzierungsplans, sparsame Verwendung der Mittel
  • Erfüllung der einzelnen Programm- und Richtlinienanforderungen

Projektbetreuung

Der PT BLE begleitet die Aktivitäten, bearbeitet Zahlungsanforderungen sowie Änderungsanträge und prüft Zwischen- und Verwendungsnachweise auf zweckentsprechende Mittelverwendung und das fachliche Ergebnis.

Die genauen Antragsverfahren, Fördervoraussetzungen und Ansprechpartnerinnen und -partner finden gibt es unter Fördermaßnahmen.

Darstellung der Projektbetreuung Projektbetreuung Quelle: BLE