7. Wie laufen die Verhandlungen über das Angebot ab (Verhandlungsvergabe beziehungsweise Verhandlungsverfahren)?
Grundsätzlich ist bei diesen Vergabearten eine Verhandlung geboten. Sollte jedoch die Möglichkeit offengehalten werden, dass das Angebot bereits ohne Verhandlung zuschlagsfähig ist, ist ein entsprechender Hinweis vorab in die Vergabeunterlagen bei allen Verhandlungsvergaben mit aufzunehmen (vgl. Ziffer 17 BMEL-Vergabeordnung).
Verhandlungen werden grundsätzlich durch die ZV-BMEL durchgeführt. Die entsprechenden Informationen, welche Leistungsbestandteile wie verhandelt werden sollen, sind durch die Bedarfsträger bereitzustellen. Je nach Verhandlungsgegenstand wird der Bieter zur Abgabe eines neuen elektronischen Angebotes aufgefordert. Die Frist bis ein Zuschlag erteilt werden kann verlängert sich entsprechend.