2. Was muss im Beschaffungsantrag dokumentiert werden und warum (Produktnamen/Forderung von Garantie etc.)?
Grundsätzlich sind alle Entscheidungen und Anforderungen, die nicht dem Regelverfahren entsprechen und spezielle Anforderungen, welche über gesetzliche Regelungen hinausgehen, zu dokumentieren.
In der Regel betrifft dies folgende Punkte:
- Abweichung vom Regelverfahren (Öffentliche Ausschreibung, offenes Verfahren)
- Alleinstellungsmerkmal (vgl. Ausführungen im ZV-BMEL Rundschreiben 01/2020)
- Produktspezifische Anforderungen
- Forderung einer über die Sachmängelhaftung hinausgehende Garantie
- Sicherheitsleistungen
- Namentliche Benennung von Personal
- Ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten