Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Dienstunfallfürsorge

Die BLE ist zuständig für die Unfallfürsorge ihrer Beamtinnen und Beamten. Außerdem kümmert sie sich um die Unfallfürsorge von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Dienststellen im Geschäftsbereich des BMEL.

Zu den Dienststellen im Geschäftsbereich des BMEL gehören:

  • Bundessortenamt (BSA)
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
  • Julius Kühn-Institut (JKI)
  • Max Rubner-Institut (MRI)
  • Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI)

Was ist ein Dienstunfall?

Ein Dienstunfall ist ein

  • auf äußerer Einwirkung beruhendes,
  • plötzliches,
  • örtlich und zeitlich bestimmbares,
  • einen Körperschaden verursachendes Ereignis,
  • das in Ausübung oder infolge des Dienstes

eingetreten ist. Der körperliche Schaden muss durch eine Durchgangsärztin/einen Durchgangsarzt festgestellt worden sein.

Unter folgendem Link können Sie nach einem Durchgangsarzt in Wohnortnähe suchen:

Zum Dienst gehören auch

  • Dienstreisen und Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort,
  • die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder
  • Tätigkeiten, deren Wahrnehmung von ihm im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird sowie
  • das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle.

Ein Dienstunfall ist eingetreten, wenn zum Zeitpunkt des Unfallereignisses dienstliche Aufgaben verrichtet wurden.

Die Prüfung und Anerkennung von Dienstunfällen erfolgt durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat 112. Die zuvor dargestellten Sachverhalte sind nicht abschließend. Scheuen sie sich nicht, bei Vorliegen eines Unfallereignisses anzurufen. Es ist nicht immer ganz einfach festzustellen, ob es sich um einen Dienstunfall handelt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstunfallfürsorge stehen Ihnen gerne beratend zu Seite.

Wer ist geschützt?

Geschützt sind grundsätzlich alle Beamtinnen und Beamte. Hierbei spielt der Status (Beamter auf Probe, Beamter auf Lebenszeit) keine Rolle. Ehrenbeamte allerdings nur in beschränktem Umfang. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde.

Was umfasst die Dienstunfallfürsorge?

Sofern ein Unfall als Dienstunfall anerkannt wurde, haben Sie als Beamtin oder Beamter Anspruch auf Unfallfürsorge. Die Unfallfürsorge umfasst

  • die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen,
  • das Heilverfahren,
  • den Unfallausgleich,
  • das Unfallruhegehalt oder den Unterhaltsbeitrag,
  • die Unfall-Hinterbliebenenversorgung,
  • die einmalige Unfallentschädigung,
  • den Schadensausgleich in besonderen Fällen sowie
  • die Einsatzversorgung.

Nach der Heilverfahrensverordnung werden alle Kosten übernommen, die notwendig und angemessen sind. Die Begriffe "notwendig" und "wirtschaftlich angemessen" enthalten eine Begrenzung dem Grunde nach und der Höhe nach. Dem Grunde nach ist, was getan werden muss, um den angestrebten Erfolg zu erreichen, also die Folgen des Dienstunfalls zu beseitigen oder soweit wie möglich zu mindern. Bei Zweifeln an der Notwendigkeit und der wirtschaftlichen Angemessenheit kann das Beihilferecht vergleichsweise herangezogen werden.

Bei Vorsatz wird Unfallfürsorge nicht gewährt.

Wie kann ich einen Dienstunfall melden?

Senden Sie eine ausgefüllte und unterschriebene Dienstunfallanzeige an die

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 112 - Dienstunfallfürsorge
53168 Bonn

Wenn die Voraussetzungen für einen Dienstunfall vorliegen, erhalten Sie als Betroffene/-r einen Bescheid, in dem der Unfall als Dienstunfall anerkannt wird. Bei Anerkennung des Dienstunfalls werden dann alle Folgekosten über die Dienstunfallfürsorge abgerechnet. Ein entsprechendes Abrechnungsformular (Dienstunfall-Erstattung) steht ebenfalls als Download zur Verfügung. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Dienstunfall stehen, dürfen Sie nicht bei der Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Diese Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die beamtenrechtliche Unfallfürsorge (Bundesrecht) bieten und dienen der allgemeinen Information. Auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. Für Detailfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner (siehe Spalte rechts oben) gerne zur Verfügung. Die Informationen wurden nach aktueller Rechtslage des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) zusammengestellt. Rechtsansprüche können hieraus jedoch nicht abgeleitet werden.