Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Der Arbeitgeber/ Dienstherr muss Beschäftigten, die am Bildschirm arbeiten, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, während der Tätigkeit und bei Sehproblemen eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens im Rahmen der Angebotsvorsorge anbieten (§ 5 in Verbindung mit Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge).

Soweit diese ergibt, dass vorhandene "normale" und "altersbedingte" Sehhilfen nicht ausreichen, wird eine spezielle Sehhilfe im erforderlichen Umfang erstattet (siehe auch Allgemeine Verfahrenshinweise (PDF, 101 KB, Nicht barrierefrei)).

Eine Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe für Arbeiten am Bildschirm. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten einer notwendigen Bildschirmbrille, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen und der korrekte Weg der Beantragung beachtet wurde. Hierbei basiert die Kostenerstattung auf Höchstbetragsregelungen, so dass unter Umständen keine Vollkosten-Erstattung erfolgt.

Wie ist der Ablauf?

  1. Tragen Sie dazu bitte in das Formblatt "Beschaffung von speziellen Sehhilfen auf Grundlage des Vertrages mit dem BMI von 01.09.2018" (Formblatt (PDF, 261 KB, Nicht barrierefrei)) Ihren Namen, Geburtsdatum, Dienststelle, Referat sowie die Erstattungsstelle (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, Referat 115 – Bildschirmbrillen) ein.
  2. Nach Absprache mit dem zuständigen Fachpersonal Ihrer Behörde werden die Gegebenheiten Ihres Arbeitsplatzes analysiert und in das Formblatt eingetragen (Seite 2).
  3. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin für die betriebsärztliche Untersuchung mit dem für Sie zuständigen Betriebsärztlichen Dienst und nehmen das ausgefüllte Formblatt mit. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt wird auf dem Formblatt die für Sie geeignete Sehhilfe mit allen Rahmendaten zur Ausfertigung durch den Optiker erfassen (Lieferbeschreibung (PDF, 198 KB, Nicht barrierefrei)).
  4. Bevor Sie den Optiker aufsuchen, senden Sie bitte das ausgefüllte Formblatt als Scan Kopie zur Einholung einer Kostenzusage an
    bildschirmbrillen@ble.de.
  5. Nach Erhalt der Kostenzusage suchen Sie eine Vertragsaugenoptikerin oder einen Vertragsaugenoptiker auf und verweisen auf den Rahmenvertrag des BMI mit dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen von 01. September 2018: Liste der Vertragsaugenoptiker.
    Bitte beachten Sie, dass es sich um einen sog. Vertragsoptiker handeln muss. Bei der Inanspruchnahme von anderen Optikern entfällt der ggf. vorliegende Anspruch auf Kostenerstattung.
  6. Lassen Sie sich in dem Augenoptikergeschäft eine Bildschirmarbeitsplatzbrille nach dem vorbereiteten Formblatt anfertigen Vergabeordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 2024 (gültig ab 01.03.2024) (PDF, 537 KB, barrierefrei)).
  7. Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt und die Originalrechnung des Optikers per Post ein! Die Rechnung muss im Original eingereicht werden, weshalb eine Antragsstellung per E-Mail ausscheidet.

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Referat 115 – Bildschirmarbeitsplatzbrillen
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn

  8. Die zuständige Stelle zur Abrechnung der Kostenerstattung nimmt anschließend die Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie die Auszahlung der Kostenerstattung vor.

Was benötige ich?

Vom zuständigen Fachpersonal und Betriebsarzt vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt (Formblatt (PDF, 261 KB, Nicht barrierefrei))

Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Dienststelle, Referat)

Originale Optikerrechnung, welche auf Sie persönlich ausgestellt ist (und ggf. vorher eingereichten Kostenvoranschlag). Bitte achten Sie darauf, dass der Optiker die Rechnungsstellung inklusive Aufschlüsselung der Einzelpositionen und Positionsnummern gemäß der Preisliste (siehe Preisliste  (PDF, 232 KB, Nicht barrierefrei)) vornimmt. Eine nicht korrekt ausgestellte Rechnung kann nicht bearbeitet werden. Unter Umständen scheidet dadurch die Kostenerstattung aus.

Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach dem ausgehandelten Tarif zwischen dem Zentralverband der Augenoptiker und dem Bundesministerium des Inneren (Preisliste) in Verbindung mit dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ( Rundschreiben: Arbeitsschutz im Bundesdienst  (PDF, 228 KB, Nicht barrierefrei)) D 6 – 30112/14#6 vom 3. September 2018.