Bundesprogramm Energieeffizienz: Haushaltssperre aufgehoben
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Im Rahmen dieser Initiative haben das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Richtlinie für ein Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau veröffentlicht.
Mit dieser Richtlinie sollen investive Maßnahmen in Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Produkte gefördert werden, die der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt durch Verringerung der Kohlendixoid-Emissionen und auf diesem Weg gleichzeitig der Senkung der Energie bedingten Kosten dienen. Die Richtlinie wird damit den Zielen des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung vom 5. Dezember 2007 voll gerecht.
Förderungsfähig sind Ausgaben für Investitionsmaßnahmen in Deutschland, die der Erzeugung landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte bzw. der Verarbeitung oder Vermarktung gartenbaulicher Produkte dienen und die zu einer signifikanten Energieeinsparung gegenüber dem heutigen Stand der Technik (Referenz) oder dem Ist-Zustand führen.
Der Projektträger
Projektträger für das Bundesprogramm Energieeffizienz von BMELV und BMU ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die BLE ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur Umsetzung der Förderung beauftragt. Der Schwerpunkt der Projektträgerschaft liegt bei der verfahrensmäßigen und fachlichen Bearbeitung und Begleitung von Anträgen und Projekten.
Weitere Informationen und Unterlagen
Richtlinie
Antrag
Antragsformular (Version Juli 2010)
Kalkulations- und Datengrundlagen (Version Juli 2010)
Leitfaden für Antragsteller (Version Juli 2010)
Verordnungen
Verordnung (EG) Nr. 800/2008
Verordnung (EG) Nr. 1857/2006
Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst direkt telefonischen Kontakt mit uns auf (Thomas Hölscher).
