Kontrolle und Zulassung - Aufgaben der BLE
Die Konformitätskontrolle von Obst und Gemüse ist Aufgabe der BLE. © BLE
Die BLE steht für den neuen Kontrollansatz der EU-Kommission: Verschlankung des staatlichen Aufwands, Einbindung privater Institutionen bei Gewährleistung der staatlichen Letztverantwortung. Als staatliche Stelle ist sie zuständig für die Genehmigung von privaten Systemen und die Überwachung der privaten Kontrollverfahren (Kontrolle der Kontrolle). Die BLE ist nach diesem "New Approach der EU eine Befugnis erteilende Behörde.
Sie ist zuständig für die Genehmigung von Rindfleisch-Etikettierungssystemen und Kontrollstellen sowie deren Überwachung, damit die Herkunft von Rindfleisch vom Verkauf bis zur Erzeugung zurückverfolgt werden kann. Auch Klassifizierungsunternehmen, die Schlachtkörper in Handelsklassen und Kategorien einstufen, werden von der BLE nach dem Fleischgesetz zugelassen und überwacht. Darüber hinaus ist die BLE für die künftigen Prüf- und Zulassungsverfahren bei der Haltung von Nutztieren nach dem Tierschutzgesetz zuständig.
Um die nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung sicherzustellen, ist die BLE für die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen zuständig. Sie betreibt ein Internetangebot, um die nachhaltige Herstellung der Bioenergie durch die Wirtschaftsbeteiligten zu dokumentieren, und berichtet der Bundesregierung über die Umsetzung der Vorgaben zur Nachhaltigkeit.
Im Ökolandbau wird die Einhaltung der Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung durch die von der BLE zugelassenen Kontrollstellen gesichert. Weiter übernimmt die BLE die Verfahren für die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln.
Staatliche Kontrollen von landwirtschaftlichen Produkten zur Vermarktung im Ernährungsbereich werden auch durchgeführt: Die BLE kontrolliert die Einhaltung der Vermarktungsnormen (Qualitätsnormen) der Europäischen Union bei Obst und Gemüse, Bananen, Speisekartoffeln, getrockneten Weintrauben, Hopfen, Blumen, Eiern und Fischereierzeugnissen bei der Einfuhr aus Drittländern und gegebenenfalls bei der Ausfuhr in Drittländer.
Um den Bestand an Seefischen zu schützen und eine Überfischung der Meere zu verhindern, werden durch die EU jährlich Fangquoten und Fanggebiete festgelegt. Diese Quoten geben an, wie viel Tonnen einer bestimmten Fischart in einem Jahr gefangen werden dürfen. Die BLE verteilt die Quoten, erteilt die Fangerlaubnis und überwacht die Seefischerei. Dies wird unter anderem durch den Einsatz von Satelliten sowie von Fischereischutzbooten und Fischereiforschungsschiffen erreicht, die durch die BLE bereedert werden.
