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Energiepflanzen

Energiepflanzen gehören zu den nachwachsenden Rohstoffen und werden im Wesentlichen zur Energiegewinnung (wie in Biogasanlagen, in betriebseigenen Heizanlagen oder zur Gewinnung von Biobrennstoffen) angebaut. Ihr Anbau kann auch auf Flächen erfolgen, die nicht unter die Verpflichtung zur Stillegung fallen.

Mann vor Biogasanlage© BLE

Für den Anbau von Energiepflanzen erhalten die Erzeuger eine Beihilfe je Hektar Anbaufläche in Höhe von 45 Euro.

Die BLE ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere für die Prüfung der zweckgerechten Verwendung der Rohstoffe zuständig. Im Rahmen der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik hat die Europäische Kommission beschlossen, die Beihilfe für den Anbau von Energiepflanzen 2009 letztmalig zu gewähren.

Weitere Informationen:

Repräsentative Erträge Energiepflanzen



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