Marktangelegenheiten - Aufgabe der BLE
Die BLE organisiert die EU-Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Landwirte. © BLE
Seit der Gründung der Europäischen Union (EU) ist die gemeinsame Agrarpolitik einer ihrer wichtigsten Politikbereiche. Sie zielt darauf ab, den Verbrauchern angemessene Preise für landwirtschaftliche Produkte und den Landwirten ein gerechtes Einkommen zu garantieren.
Zu diesem Zweck wird der Agrarmarkt der EU organisiert. Das heißt, der Staat greift durch bestimmte Maßnahmen regelnd in den Markt ein. Eine solche Maßnahme ist unter anderem der An- und Verkauf von Agrarprodukten durch den Staat (Intervention). Auch die staatliche Unterstützung bestimmter Verhaltensweisen, wie z. B. die Anbauförderung bestimmter Pflanzenarten oder die private Lagerhaltung, gehört dazu (Subventionierung, Beihilfe). Die BLE ist die Interventionsstelle der Bundesrepublik Deutschland für die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse.
Als Genehmigungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die BLE Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen. Welche Waren im einzelnen einfuhrlizenzpflichtig sind, kann der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) entnommen werden, die zugleich Hinweise über evtl. andere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen enthält.
Aufgrund des "Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren" und der "Verordnung über Meldepflichten über Marktordnungswaren (Marktordnungswaren-Meldeverordnung)", haben Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft Meldungen über die aufgenommenen und verarbeiteten Mengen, die hergestellten und abgesetzten Erzeugnisse sowie über die gelagerten Bestände abzugeben. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der gesetzlichen Vorgaben benötigen sowohl die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als auch die BLE regelmäßige Informationen über die Entwicklung der Märkte. Die BLE erhebt dafür Daten zur Marktbeobachtung bei Zucker, Milch und Milcherzeugnissen, Ölen und Fetten sowie Getreide und Getreideerzeugnissen.
Als Produktinfostelle ist die BLE Ansprechpartner für Informationen über Produkte, für die bisher keine EU-weit einheitlichen Regelungen getroffen wurden. Hierzu gehören besonders Informationen über geltende nationale Produktvorschriften.
