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Nationale Kryoreserve tiergenetischer Ressourcen: Dokumentation und Information durch die BLE

Die BLE unterstützt das BMELV und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei der Errichtung einer Geschäftsstelle für Nationale Kryoreserven tiergenetischer Ressourcen. Dabei übernimmt die BLE die Aufgabenbereiche Dokumentation und Information als Bestandteil ihrer generellen Zuständigkeit für das Monitoring und die zentrale Dokumentation von tiergenetischen Ressourcen.

Bunte Bentheimer Schweine im StallBedrohte Haustierrasse: die Bunten Bentheimer Schweine. © Frank Gärtner (BLE)

Ein zentraler Schwerpunkt des Nationalen Fachprogramms für tiergenetische Ressourcen ist die Gründung einer Nationalen Kryoreserve zur Ex-situ-Erhaltung gefährdeter Rassen. Die Nationale Kryoreserve dient als Flankierung und Ergänzung zur lebenden Erhaltung gefährdeter Rassen.

Das Ziel, Notfallreserven gegen Totalverluste durch höhere Gewalt zu etablieren, hat durch wiederholte Seuchenzüge zusätzliche Bedeutung erlangt. Die Gründung und der Betrieb einer Nationalen Kryoreserve können langfristig nur in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern verwirklicht werden. In einem ersten Schritt sollen eine Geschäftsstelle sowie ein zentrales Auffanglager auf dem Gelände des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) in Mariensee erstellt werden. Anschließend sollen dann weitere dezentrale Stellen aufgenommen werden.

Hintergründe: Nationales Fachprogramm und Tierzuchtgesetz

Das Nationale Fachprogramm für tiergenetische Ressourcen wurde im Frühjahr 2003 von der Agrarministerkonferenz verabschiedet. Es dient der nationalen Umsetzung von Maßnahmen, zu denen sich die Weltgemeinschaft im "Übereinkommen über die Biologische Vielfalt" (ÜBV) schon 1992 vertraglich verpflichtet hat. Das Fachprogramm ist eingebettet in die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (2007) sowie in die ergänzende Strategie des BMELV "Agrobiodiversität erhalten, Potenziale der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erschließen und nachhaltig nutzen".

Das Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 vertritt ebenfalls das Ziel, die genetische Vielfalt bei Zuchttieren zu erhalten § 1 Absatz 2 Satz 4). Es sieht zudem mögliche Rechtsverordnungen zur Lagerung von genetischem Material vor (§ 10 Absatz 1 Satz 2).

Zuständigkeiten der BLE

Das "Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt" bei der BLE wird bei seiner Aufgabe vom Referat für Rechts- und Grundsatzangelegenheiten und Marktordnung (214) in juristischer Hinsicht unterstützt. Während der zweijährigen Aufbauphase geht es dabei in enger fachlicher Abstimmung mit dem FLI Mariensee und dem Referat für Tierzucht und Tierhaltung des BMELV (514) vor.

Weitere Informationen zum Thema:



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