Erste Bilanz: Projektskizzen zu den neuen Förderrichtlinien im Innovationsprogramm
Schlafende Mastschweine auf Stroh. © BLE
Die drei neuen Förderrichtlinien decken die Themengebiete "Tiergerechtheit in der Schweinehaltung", "Futtermittel und Tierernährung" sowie "Züchtung klimaangepasster Kulturpflanzen" ab.
Tiergerechtheit in der Schweinehaltung
Beginnend mit der "Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Verbesserung der Tiergerechtheit in der Schweinehaltung" lässt sich zusammenfassend Folgendes sagen:
- Zu der Richtlinie gingen insgesamt 21 Projektskizzen mit 76 Projektbeteiligten ein. Hierzu gehören 36 Unternehmen mit 30 so genannten KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) und 6 Großunternehmen.
- Im Mittelpunkt der eingereichten Skizzen stehen Innovationen in den Bereichen Qualitätsmanagement und Sensortechnik sowie in der Stallklimatisierung. Auch in den Themengebieten Fütterungs- und Tränketechnik sowie Tierbeschäftigung sehen einige Skizzeneinreicher Verbesserungspotenzial.
- Die beantragten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 8,7 Millionen Euro. Die Unternehmen wollen selbst im Durchschnitt 29 Prozent der gesamten Projektkosten übernehmen.
Sicherheit und der Qualität von Futtermitteln / Effizienz der Tierernährung
Bei der Bekanntmachung der "Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Verbesserung der Sicherheit und der Qualität von Futtermitteln sowie der Effizienz im Bereich der Tierernährung" sieht die Bilanz wie folgt aus:
- Es sind 31 Projektskizzen mit 113 Teilprojekten - 54 von Unternehmen (37 KMU und 17 Großunternehmen) - eingegangen.
- Thematisch sind die Projektskizzen besonders auf Futtermittelherstellung, Qualitätssicherung und Zusatzstoffe ausgerichtet. Auch zu den Themenbereichen Rationsgestaltung und Reduktion unerwünschter Stoffe sowie Prozesstechnik und Klimaschutz wurden Skizzen eingereicht.
- Fördermittel in Höhe von 16 Millionen Euro sind beantragt. 27 Prozent der Gesamtkosten dieser Projekte wollen wiederum die Unternehmen übernehmen.
Züchtung klimaangepasster Kulturpflanzen
Die dritte Richtlinie, die "Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Züchtung klimaangepasster Kulturpflanzen", hat die meisten Anträge zu verzeichnen:
- Zusammengefasst sind insgesamt 54 Projektskizzen mit 260 Projektbeteiligten eingegangen, wobei sich 141 Unternehmen - davon 87 KMU und 54 Grossunternehmen - beteiligten.
- Thematisch zielen die Mehrzahl der eingereichten Projektskizzen auf eine Verbesserung der biotischen und abiotischen Widerstandsfähigkeit der Kulturpflanzen.
- Der Förderbedarf beläuft sich auf 24,4 Millionen Euro. Die Unternehmen wollen im Durchschnitt 23 Prozent der Gesamtkosten bei diesen Projekten tragen.
Innovationsförderung bei der BLE
Bei der BLE als Projektträger für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist das Referat 511 Innovationsförderung mit der Umsetzung der Förderung betraut. Die Grundlage für diese Aufgabe ist das Programm zur Innovationsförderung des BMELV (Broschüre). Mit diesem Programm soll die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen gefördert und damit die Innovationsfähigkeit der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützt werden.
