Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Europäische Agrarerzeugnisse

Ziel der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftssektors der Union. Dies soll erreicht werden durch

  • die Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Vorzüge der aus der Union stammenden Agrarerzeugnisse und der hohen Standards, denen die Produktionsmethoden in der Union unterliegen;
  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung des Konsums von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union sowie die Verbesserung der Wahrnehmbarkeit ihrer besonderen Merkmale inner- und außerhalb der Union;
  • die Erhöhung des Bekanntheitsgrads und der breiteren Anerkennung der Qualitätsregelungen der Union;
  • die Erhöhung des Marktanteils von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union, wobei besonderes Augenmerk auf diejenigen Drittlandsmärkte zu richten ist, die das größte Wachstumspotenzial haben und
  • die Wiederherstellung normaler Marktbedingungen bei schwerwiegenden Störungen des Marktes, einem Verlust des Verbrauchervertrauens oder anderen spezifischen Problemen.

Weitere Informationen:

Jahresarbeitsprogramm 2024 (PDF, 249 KB, Nicht barrierefrei)

Durchführungsbeschluss der KOM (PDF, 110 KB, Nicht barrierefrei)