Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesprogramm Energieeffizienz

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren.

Mit diesem Bundesprogramm sollen die Ziele des Klimaschutzplans 2030 in Landwirtschaft und Gartenbau erreicht werden. Dieser beinhaltet, dass im Vergleich zum Jahr 2014 der CO2-Ausstoß um 16 Millionen Tonnen reduziert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die auf klimafreundliche Technologien umzustellen, finanziell gefördert.

Das Bundesprogramm Energieeffizienz umfasst die beiden Richtlinien Teil A und Teil B, die sich an unterschiedliche antragberechtigte Akteure aus Landwirtschaft und Gartenbau richten.

Weiter zu den Förderbereichen

Teil A richtet sich an landwirtschaftliche Kleinstunternehmen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Primärproduktion, die eine Beihilfe für Ihre Projekte beantragen möchten.
Weitere Informationen zu Teil A der Richtlinie finden Sie hier.

Teil B ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten. Eine Folgerichtlinie wird nicht erscheinen.
Unterlagen, die Sie benötigen, um beschiedene Projekte abzuschließen, finden Sie hier.

Sachverständige Personen

Sie sind grundsätzlich an einer Energieberatung interessiert oder bereits ausreichend über Ihr Vorhaben nach Nr. 3.2 informiert und suchen eine sachverständige Person? Oder sind selbst sachverständige Person und haben Interesse an einer Zulassung?
Weitere Informationen finden Sie unter https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/

Richtlinien und EU-Verordnungen

Die beiden Richtlinien sowie die entsprechenden Verordnungen der europäischen Kommission finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier

Leuchtturmprojekte

Bereits umgesetzte und geförderte Projekte finden Sie hier