Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Wie kann ich eine FLEGT-Genehmigung elektronisch bei der BLE beantragen?

FLEGT-Genehmigungen können über TRACES auch ausschließlich elektronisch an die BLE übermittelt werden. Hier finden Sie ein Video mit Erklärungen.

2. Kann ich der BLE eine Kopie der FLEGT-Genehmigung für eine inhaltliche Vorab-Prüfung schicken?

Die BLE führt aus Kapazitätsgründen keine Vorab-Prüfungen auf Basis von Kopien von FLEGT-Genehmigungen durch.

3. Wie lange dauert die Prüfung der Gültigkeit einer FLEGT-Genehmigung durch die BLE?

Die BLE ist bemüht, eine möglichst zeitnahe Erfassung beziehungsweise Prüfung der ihr vorgelegten FLEGT-Genehmigungen sicher zu stellen und hat sich als Ziel gesetzt, die Prüfung am Arbeitstag nach Eingang der betreffenden Genehmigung abgeschlossen zu haben

4. Was passiert, wenn die Lieferung auf der FLEGT-Genehmigung falsch, beziehungsweise anders als im Rahmen der Einfuhrzollanmeldung eintarifiert ist?

Unterschiede bei der Eintarifierung (andere HS beziehungsweise KN-Positionen) können dazu führen, dass die Lieferung vom Zoll nicht abgefertigt wird. Es ist daher auf Übereinstimmung der HS-Positionen in der FLEGT-Genehmigung und der Einfuhrzollanmeldung zu achten. Im Zweifel ist durch den indonesischen Exporteur eine geänderte FLEGT-Genehmigung zu beantragen.

5. Was passiert, wenn die Angaben zu Gewicht oder Volumen in der FLEGT-Genehmigung von den Angaben in der Einfuhrzollanmeldung abweichen?

Grundsätzlich sind Gewichts- oder Volumenabweichungen bis zu einer Differenz von 10 % unschädlich. Gehen diese darüber hinaus, fertigt der Zoll die Lieferung nicht ab. Daher ist darauf zu achten, dass der indonesische Exporteur die Lieferung entsprechend den Gewichtsangaben der FLEGT-Genehmigung zusammenstellt. Ergeben sich dennoch Abweichungen von mehr als 10 %, ist grundsätzlich eine neue, geänderte FLEGT-Genehmigung erforderlich.

6. Was passiert, wenn ich eine FLEGT-Genehmigung mit einer anderen als auf "-DE" endenden FLEGT-Genehmigungsnummer vorliegen habe?

Sofern die Verzollung in Deutschland stattfinden soll, werden auch FLEGT-Genehmigungen mit einem auf einen anderen Mitgliedstaat lautenden Länderkürzel, von der BLE validiert.

7. Kann ich eine Lieferung, für die mir eine FLEGT-Genehmigung vorliegt, auf zwei oder mehr Einfuhrzollanmeldungen verteilen?

Nein. Eine Splittung oder Abschreibung von Mengen einer von einer FLEGT-Genehmigung umfassten Lieferung ist nicht möglich.

8. Kann ich mich, wenn ich Spediteur oder Agent bin, auch registrieren lassen, um FLEGT-Genehmigungen selbst zu erfassen?

Ja. Auch als Spediteur oder Agent können Sie sich in der Rolle des "importer" anmelden und die Funktionen des Systems nutzen.

9. An wen wende ich mich, wenn ich Rückfragen habe?

Rückfragen formulieren Sie am besten schriftlich und senden diese per E-Mail an die zentrale Mail-Adresse:
FLEGT-Genehmigungssystem@ble.de.