Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Anerkennungen / Muster und Vordrucke

Auf dieser Seite finden Sie alle von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen. Sie finden hier zudem die von Ihnen zu verwendenden Muster und Vordrucke.

Lieferanten bzw. Händler von flüssiger oder gasförmiger Biomasse finden hier den Antrag auf Zugang zur Web-Anwendung Nabisy. Im Biostrombereich müssen sich Anlagenbetreiber, die flüssige Biomasse zur Stromerzeugung einsetzen, ihre Anlagen als eine der Voraussetzungen für eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Anlagenregister der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Die Vorlage der Meldebestätigung der Bundesnetzagentur ist wiederum Voraussetzung für die BLE, ein Anlagenbetreiberkonto in Nabisy einzurichten.

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Registrierung als Zertifizierungsstelle gemäß Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996

Zertifizierungsstellen, die auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Audits gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) sowie den Grundsätzen eines nach der RED II anerkannten Zertifizierungssystems durchführen und keine Anerkennung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) besitzen, müssen sich bei der BLE registrieren lassen.

Gemäß Art. 17 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/996 verpflichten sich Wirtschaftsteilnehmer, die an dem System teilnehmen, sowie Zertifizierungsstellen, die im Rahmen des Systems Audits durchführen, zur Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

Vor diesem Hintergrund legen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 17 Abs. 2 der Durchführungs-verordnung (EU) Nr. 2022/996 ein Verfahren fest, das es den Zertifizierungsstellen ermöglicht, sich unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittland haben, für die Überwachung und die Durchführung der Überwachung in dem betreffenden Mitgliedstaat registrieren zu lassen.

Für eine Registrierung bei der BLE ist folgender Antrag auszufüllen:

Antrag auf Registrierung als Zertifizierungsstelle gemäß Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 (PDF, 170 KB, Nicht barrierefrei)

Der Antrag kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse übersendet:
nachhaltigkeit@ble.de

oder per Post an folgende Adresse übermittelt werden:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 523
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Zudem besteht die Möglichkeit, den Antrag über BSCW, eine Kommunikationsplattform des Bundes, hochzuladen.
Hierfür bitten wir Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Registrierung Zertifizierungsstelle" an nachhaltigkeit@ble.de zu übersenden und uns eine personalisierte E-Mail-Adresse für die Freischaltung mitzuteilen. Die Person mit dieser E-Mail-Adresse erhält Zugang zu BSCW und kann dort in einem eigens dafür vorgesehenen Ordner die erforderlichen Dokumente für die Registrierung bereitstellen.