Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sau mit Ferkeln Saugende Ferkel Quelle: rsmseymour - iStock - Getty Images Plus via Getty Images

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) erhalten. Weiterhin können auch die laufenden Mehrkosten, die bei Betrieben entstehen, die diese Tierhaltungsstandards einhalten, in Teilen bezuschusst werden. Das Bundesprogramm wird sich zunächst auf die Schweinehaltung konzentrieren. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, welche Voraussetzungen erforderlich sind und wie Sie eine Förderung beantragen können.

Um die benötigte Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, beläuft sich die Förderlaufzeit auf sieben Jahre. Eine längerer Förderzeitraum ist aus EU-rechtlichen Gründen zurzeit nicht möglich. Zunächst stehen für das Programm insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Mit der Durchführung des Bundesprogramms hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die BLE beauftragt. Sie berät Antragstellende, prüft eingehende Anträge und stellt die Förderbescheide aus.

Das Programm gliedert sich in zwei Förderstränge, die sich hinsichtlich des Verfahrens und der möglichen Fördersummen unterscheiden: die investive Förderung sowie die Förderung laufender Mehrkosten.

Investive Förderung

Die Förderung für Stall-Neu- oder Umbauten ist je nach Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, kann eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Gesamtbausumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis zwei Millionen Euro können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, die weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro mit bis zu 30 Prozent.

Die Förderung kann erhalten, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Der Stall muss tier- und umweltgerecht angelegt sein, beispielsweise mehr Platz bieten, und den Schweinen Zugang zum Außenklima oder Auslauf ermöglichen.

Mehr über die Investive Förderung

Förderung der laufenden Mehrkosten

Die besonders artgerechte und umweltschonende Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Auch diese können in Teilen über das Programm gefördert werden. Bei entsprechender Einhaltung der geforderten Standards kann jährlich ein Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) ausgezahlt werden.

Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.

Dabei ist zu beachten, dass dies keine Bestandsbegrenzung, sondern lediglich eine Förderobergrenze bedeutet. Auch Betriebe, die mehr Tiere halten, können förderfähig sein.

Zudem sollen auch Teilbetriebsumstellungen förderfähig sein, um Betrieben den schrittweisen Einstieg in die Vermarktung von tiergerechter erzeugten Produkten zu ermöglichen. Ziel ist es, in möglichst vielen Betrieben Verbesserungen in der Tierhaltung zu erreichen.

Mehr über die laufende Mehrkostenförderung

Die Zuschüsse im Rahmen des Bundesprogramms "Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung" sind mit den Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Zukunftsfeld "Stallumbauten für mehr Tierwohl" kombinierbar.

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag 2021 wurde ein artgerechter Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland vereinbart. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt das BMEL ein Konzept aus mehreren Bausteinen. Ein zentraler Baustein ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Weitere sind eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung (THK), Änderungen im Baurecht, Änderungen im Tierschutzrecht sowie eine (zunächst nationale und perspektivisch EU-weite) Ausweitung der Regelungen zur Herkunftskennzeichnung für Fleisch.

Kontakt "Investive Förderung"

Kontakt "laufende Mehrkosten"