Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Trennungsgeld

Das Trennungsgeld dient als Ersatz Ihrer Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung. Diese kann für eine gewisse Übergangs- und Vorbereitungszeit im Zusammenhang mit einem noch folgenden Umzug oder im Rahmen einer zeitweisen Tätigkeit an einem anderen Dienstort notwendig werden. Wir bearbeiten Ihre Anträge schnellstmöglich und rechtssicher. Die Zertifizierung unserer Arbeitsprozesse durch den TÜV Rheinland belegen optimale Arbeitsabläufe. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig bei Fragen an.

Diese Dienstleistungen bieten wir für Sie als Kundenbehörde im Bereich Trennungsgeld an:

  • Ständiger Informationsfluss in Bezug auf rechtliche Neuerungen und Änderungen

  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen betreffs UKV oder TG vor Personalentscheidungen

  • Jährlich Wissensaustausch

  • Individueller Rat bzgl. der Entscheidung: "Auswärtiger Verbleib" oder "Tägliche Rückkehr"

  • Teilnahme an Personalversammlungen und Informationsveranstaltungen bei Ihnen vor Ort

  • Beratung in Einzelgesprächen vor Ort oder am Telefon

  • Individuelle Statistiken und Auswertungen

  • Monatliche Übermittlung von KLR-Daten

  • Sicherstellung bestmöglicher Arbeitsabläufe und -ergebnisse durch TÜV-Zertifizierung
Ihre Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für alle Fragen zum Thema Trennungsgeld:
Sachgebietsleitung
NameTelefonE-Mail
Benjamin Baumann0228 6845 3733benjamin.baumann@ble.de
NameTelefonE-Mail
Niclas Altmann0228 6845 3350trennungsgeld@ble.de
Abdullah Khaldy0228 6845 3884trennungsgeld@ble.de
Anette Scheibe0228 6845 3016trennungsgeld@ble.de