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Neues Verbraucherschutzvorhaben: Bewertung von Beratungsprotokollen im Finanzbereich

Ziel des neuen Vorhabens ist es, die von der Finanzbranche entwickelten Beratungsdokumentationen im Geldanlage- und Versicherungsbereich zu analysieren. Das Vorhaben wurde am 05. Juli 2012 durch die BLE veröffentlicht, die als Projektträger Forschungsvorhaben für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vergibt.

In dem Vorhaben soll unter anderem untersucht werden, ob die Beratungsdokumentationen wie gesetzlich vorgesehen eingesetzt werden. Weiterer Klärungsbedarf besteht dahingehend, inwieweit der Ablauf des Beratungsgesprächs einschließlich der gegebenen Empfehlung zutreffend und verständlich wiedergegeben wird und welchen Nutzen die Verbraucher aus der Dokumentation ziehen können.

Aus dem Ergebnis der Analyse sind Empfehlungen abzuleiten, wie die Beratungsprotokolle gestaltet bzw. gehandhabt werden sollten. Dabei sind sowohl legislative als auch nicht-legislative Maßnahmen zu diskutieren.

Hintergrund des Projekts

Seit dem 1. Januar 2010 sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, über jede Anlageberatung gegenüber Privatkunden ein schriftliches Protokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen (§ 34 Abs. 2a Wertpapierhandelsgesetz). Diese Verpflichtung wird in Zukunft auf Finanzanlagenvermittler ausgedehnt werden (vgl. § 34g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung). Eine ähnliche Pflicht zur Dokumentation der Beratung besteht schon seit dem 22. Mai 2007 im Versicherungsbereich (§ 6 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Die Beratungsdokumentation hat sich damit zu einem Standard bei Finanzdienstleistungen entwickelt.

An den Beratungsprotokollen wird unterschiedliche Kritik geübt. Von Verbraucherseite bemängelt man, dass die Banken häufig entweder die neue gesetzliche Pflicht überhaupt nicht beachten (Finanztest Heft 8/2010) oder die Protokolle nicht zweckmäßig ausgestalten. Auf der anderen Seite kritisiert die Kreditwirtschaft, dass die Dokumentationspflicht zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führe. Sie fordert deshalb, wie im Versicherungsbereich für den Kunden eine Möglichkeit zu schaffen, auf die Dokumentation zu verzichten.

Es stellt sich die Frage, ob weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Beratungsdokumentation erforderlich sind. Dabei ist zu klären, ob die von Verbraucherorganisationen bzw. der Kreditwirtschaft angeführten Thesen zutreffen, sich daraus ein Handlungsbedarf ergibt und wenn ja, auf welche Weise diesem entsprochen werden kann.