© BLE
BLE: EU-Mittel zur Absatzförderung bis 15. April beantragen
Um Agrarprodukte im Binnenmarkt und Drittstaaten zu bewerben, können die Branchen- und Dachverbände noch bis Mitte April EU-Fördermittel beantragen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die zuständige Stelle in Deutschland für Programme zur Informations- und Absatzförderung.
Ein Pfeiler der gemeinsamen Agrarpolitik ist die Information der Verbraucher über europäische Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Produktion, deren Qualitätsstandards und die gängigen Herstellungsverfahren. Auch die Güte der Lebensmittel sowie wichtige Ernährungs-aspekte sollen der Bevölkerung näher gebracht werden. Die EU-Kommission stellt dafür jetzt die Finanzmittel für Kampagnen ab Dezember 2013 zur Verfügung.
Konzepte bis 15. Februar vorlegen
Die Bewerbungsfrist für Informations- und Absatzförderungsprogramme im EU-Binnenmarkt und in Nicht-EU-Ländern ist der 15. April 2013. Bis zum 15. Februar 2013 sind entsprechende Konzepte vorzulegen. Die BLE unterstützt dann die Verbände bei der Optimierung der Anträge. Teilnehmen können alle Branchen- und Dachverbände der Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft.
Die EU unterstützt die Programme der Branchen- und Dachverbände mit bis zu 50 Prozent. Die Beteiligung des Antragsstellers muss mindestens 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben betragen. Grundsätzlich ist eine maximal 30-prozentige Beteiligung des Mitgliedstaates möglich.
Den Text der aktuellen Bekanntmachung sowie weitere Informationen finden Interessenten unter www.ble.de/absatzfoerderung.
