Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter vom 31. Januar 2012
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gibt gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGB1. I. S. 1847), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 95 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, die Richtlinien zur Durchführung der Intervention von Butter bekannt
Die Richtlinien mit den zugehörigen Formularen finden Sie hier: Intervention von Milchprodukten
