Navigation und Service

Logo der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Link zur Startseite)

Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter vom 31. Januar 2012

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gibt gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGB1. I. S. 1847), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 95 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, die Richtlinien zur Durchführung der Intervention von Butter bekannt

Die Richtlinien mit den zugehörigen Formularen finden Sie hier: Intervention von Milchprodukten